Aadorf: Gewässerraum und Baulinienplan Lützelmurg
Der Gemeinderat Aadorf hat beschlossen, den bestehenden Baulinienplan im betroffenen Gebiet aufzuheben und durch den neuen Baulinienplan zu ersetzen.

Bei der Erweiterung der Kläranlage Aadorf mussten für einzelne Anlagen und Bauten beim Amt für Umwelt und beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau Ausnahmebewilligungen eingeholt werden.
Dies weil der Gewässer- und Waldabstand teilweise nicht eingehalten werden konnte. Damit künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig sind, wurde vorgeschlagen den bestehenden Baulinienplan und den Gewässerraum anzupassen.
Unabhängig davon haben Gemeinden gemäss den Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) innert 15 Jahren ihre Sondernutzungspläne (Gestaltungs-, Baulinien- und Gewässerraumpläne) an die neuen Bestimmungen des PBG vom 1. Januar 2013 anzupassen.
Da die Politischen Gemeinden ihre Sondernutzungspläne sowieso anpassen müssen, wurde nicht nur der Abschnitt um die Kläranlage Aadorf überprüft, sondern der gesamte Abschnitt der Lützelmurg von der Kläranlage bis zur Morgentalstrasse.
Künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig
Mit dieser Anpassung sind künftig keine Ausnahmebewilligungen von den kantonalen und kommunalen Ämtern mehr nötig. Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Politische Gemeinde und nicht der Abwasserzweckverband Lützelmurgtal. Die geplanten Änderungen sind öffentlich aufzulegen und die betroffenen Grundeigentümer entsprechen zu orientieren.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den bestehenden Baulinienplan im betroffenen Gebiet aufzuheben und durch den neuen Baulinienplan zu ersetzen sowie den Gewässerraum im Bereich der Lützelmurg (Kilometer 6 bis 6,98) festzusetzen. Die Geschäfte wurden zur Kantonalen Vorprüfung verabschiedet.