Zukunft Liegenschaft Büel
Die Gemeinde Stein ist Grundeigentümerin des Grundstücks Nr. 40, Büel, auf welchem das Gebäude des Altersheims Büel steht.

Die Gemeinde Stein ist Grundeigentümerin des Grundstücks Nr. 40, Büel, auf welchem das Gebäude des Altersheims Büel steht. Die Liegenschaft Büel wird bis zur Fertigstellung des neuen Alters- und Pflegeheims Paradiesli weiterhin von der Betreiberin Casa Solaris als Altersheim benutzt. Spätestens per Ende 2021 ist für den Altersheimbetrieb ein Umzug in die neuen Räumlichkeiten im Paradiesli geplant.
Für den Gemeinderat ist klar, dass das Grundstück Nr. 40 auch zukünftig im Eigentum der Gemeinde bleibt und die Liegenschaft auf keinen Fall an Dritte veräussert wird. Jedoch soll das Gebäude auch nach dem Umzug des Altersheimbetriebes weiterhin genutzt und unterhalten werden.
Es gilt festzuhalten, dass sich die Liegenschaft Büel in der Landwirtschaftszone befindet. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für diese Zone sind die Nutzungsmöglichkeiten beschränkt.
Abklärungen beim kantonalen Planungsamt ergaben, dass zukünftig eine Wohnnutzung des Gebäudes zulässig ist. Auch Umbauten sind unter Einhaltung der weiteren Kriterien zur Wahrung der Identität und der Gestaltungsvorschriften nicht ausgeschlossen. Jedoch ist ein Abbruch und Wiederaufbau in Kombination mit einer Zweckänderung aufgrund der Vorschriften nicht zulässig.
Gemeinderat sucht eine langfristige, stabile Partnerschaft
Der Gemeinderat sucht daher für eine Wohnnutzung eine langfristige, stabile Partnerschaft. Das Gebäude könnte über mehrere Jahre beispielsweise mit einem Baurechtsvertrag einem Mieter zur Verfügung gestellt werden. Für den Gemeinderat ist es sehr wichtig, dass die künftige Wohnnutzung weder das Sozialleben der Gemeinde Stein stark belastet, noch die Infrastruktur übermässig in Anspruch nimmt.
Um einen geeigneten Partner zu finden und auf die Nachfolgenutzung der Liegenschaft aufmerksam zu machen, wird der Gemeinderat mittels Inserat mögliche Interessenten suchen. Interessierte können sich bei der Gemeinde melden.
Ihnen wird ein Dossier zur Verfügung gestellt, das ihnen erlauben soll, ein Nutzungsprojekt vorzuschlagen. Der Gemeinderat prüft anschliessend diese Projekte auf die Machbarkeit und die Zulässigkeit, zudem müssen dann auch noch die Rahmenbedingungen ausgehandelt werden. Es ist geplant, das Inserat noch in diesem Jahr erscheinen zu lassen, sodass für den gesamten Prozess genügend Zeit eingeplant werden kann.