Bepflanzungen an Strassen sind in Kallnach zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Kallnach mitteilt, werden Strassenanstösser aufgerufen, ihre Sträucher und Bäume gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurückschneiden.

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Gehweg hineinragen zurück zu schneiden.
Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und Ende November, jederzeit aber auch auf Bedarf, zu erfolgen.
Gesetzliche Vorgaben
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter zu betragen.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.