Luzerner Notariatsgebühren: Keine Umstellung auf Stundentarif
Luzerner Notare sollen weiterhin nicht grundsätzlich nach dem Zeitaufwand entschädigt werden. Dies schlägt der Regierungsrat in der Revision des Beurkundungsgesetzes vor. Der Zeitfaktor solle aber mehr Gewicht erhalten.

Der Regierungsrat hat am Mittwoch die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 19. März 2021. Ausgearbeitet worden ist die Revision vom Kantonsgericht, weil das Notariatsrecht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Anlass der Revision ist ein parlamentarischer Vorstoss, der mehr Markt bei den Gebühren für öffentliche Beurkundungen verlangte. Es solle aber am «bewährten Modell» festgehalten werden und nicht zum reinen Stundentarif gewechselt werden, teilte der Regierungsrat mit.
Er begründet dies damit, dass bei einem Tarif nach Zeitaufwand die Beurkundung von Geschäften von tiefem Wert teurer würde. Die heutige soziale Querfinanzierung würde wegfallen. Ein reiner Zeittarif könnte auch intransparent sein und Ineffizienzen belohnen.
Trotzdem soll der Faktor Zeit bei gewissen Geschäften eine grössere Rolle spielen. Es geht dabei um Geschäfte ohne finanziellen Wert und die deswegen mit einer Rahmengebühr abgegolten werden.
Eingeführt wird zudem bei den Tarifen nach Geschäftswert eine Maximalgebühr. Davon werden vor allem grosse Investoren profitieren, umgekehrt müssen die 225 Luzerner Notarinnen und Notare mit Einnahmeeinbussen rechnen.