Stadt Luzern

Luzerner Gemeindeversammlungen dürfen weiterhin einbürgern

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Regierungsrat lehnt eine Motion, die diese Kompetenz den Gemeindeversammlungen nehmen und an Kommissionen vergeben wollte, klar ab.

Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild). - Keystone

Im Kanton Luzern sollen weiterhin Gemeindeversammlungen einbürgern können.

Der Kantonsrat hat am Dienstag, 20. Mai 2023, eine Motion von Stephanie Sager (SP), welche den Gemeindeversammlungen diese Kompetenz nehmen wollte, mit 75 zu 32 Stimmen abgelehnt.

Motionärin: Kommissionen sind fairer als Gemeindeversammlungen

Nach Ansicht der Motionärin bürgern Kommissionen fairer ein als Gemeindeversammlungen. Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen würden für die Gesuchsteller die Gefahr bergen, diskriminiert zu werden. Auch dauerten die Verfahren oft zu lange.

Inge Lichtsteiner (Mitte) betonte dagegen die Gemeindeautonomie. Es brauche kein Diktat von oben, sagte sie.

Mario Bucher (SVP) erklärte, es wäre falsch, wenn kleinen Gemeinden mit nur wenig Einbürgerungsgesuchen eine Kommission aufgebrummt werde.

Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf

Es gehe um elementare Rechte die über der Gemeindeautonomie stehen würden, hielt Gian Waldvogel (Grüne) dagegen.

Auch Mario Cozzio (GLP) wollte keine Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen mehr. Willkürliche Entscheide müssten verhindert werden, Gesuchsteller sollten sich nicht exponieren müssen, sagte er.

Die Regierung lehnte die Motion ab. Es gebe keinen Handlungsbedarf, sagte Regierungsrat Paul Winiker (SVP).

Seit über zehn Jahren seien im Kanton Luzern keine Beschwerden mehr gegen ablehnende Beschlüsse von Gemeindeversammlung erhoben worden. Das Verfahren sei fair und wilkürfrei.

Ein Drittel der Luzerner Gemeinden bürgert an Gemeindeversammlung ab

Nachdem Nicht-Einbürgerungen in Urnenabstimmungen in Emmen vom Bundesgericht 2003 für verfassungswidrig erklärt worden waren, setzte der Kanton Luzern neue Regeln in Kraft.

Seither sind unbegründete Ablehnungen an Gemeindeversammlungen und aus dem gleichen Grund Einbürgerungen an der Urne unzulässig.

Rund ein Drittel der Luzerner Gemeinden bürgert noch an der Gemeindeversammlung ab, in den anderen Gemeinden sind es Kommissionen.

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