Luzern will Asylsozialhilfe für Schutzbedürftige erhöhen
Der Kanton Luzern will Asylsuchenden und Schutzbedürftigen eine höhere Sozialhilfe zugestehen. Zusätzlich soll ein Einkommensfreibetrag eingeführt werden.

Der Kanton Luzern will Asylsuchenden und Schutzbedürftigen eine höhere Sozialhilfe zugestehen.
Die Ansätze für die Asylsozialhilfe sollen im Schnitt um 10 Prozent erhöht werden, teilte das Gesundheitsdepartement am Freitag, 17. März 2023, mit.
Es hat eine Änderung der Asylverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Familien mit Kindern sollen gezielt besser unterstützt werden
Von der Erhöhung profitieren sollen sowohl Personen, die in kollektiven wie auch in individuellen Unterkünften leben.
Die maximalen Ansätze liegen heute bei der Unterbringung in Kollektivunterkünften bei 11,50 Franken pro Person und Tag, in individuellen Unterkünften bei 14,50 Franken.
Die geplante Erhöhung der Ansätze ziele insbesondere darauf ab, Familien mit Kindern finanziell stärker zu unterstützen, teilte das Gesundheitsdepartement mit.
Unterscheidungskriterien der Ayslordnung werden verfeinert
Bei Asylsuchenden und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung wird von einer Rückkehr in ihre Heimat ausgegangen. Das Gesundheitsdepartement spricht vom «Erhalt der Rückkehrfähigkeit».
Anders ist es bei vorläufig Aufgenommenen. Bei ihnen gibt es, wie bei den anerkannten Flüchtlingen, einen Auftrag zur beruflichen und sozialen Integration.
In der geltenden Asylverordnung wird aber nicht zwischen vorläufig aufgenommenen Ausländern einerseits und Asylsuchenden und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung andererseits unterschieden.
Die vorläufig Aufgenommenen sollen deswegen künftig mehr Asylsozialhilfe erhalten als Asylsuchende und Schutzbedürftige. Ihre Ansätze bleiben aber tiefer als die er einheimischen Bevölkerung und der anerkannten Flüchtlinge.
Ein Einkommensfreibetrag soll Asylsozialhilfe ergänzen
Zudem sollen geflüchtete Personen zur Arbeit animiert werden. Es soll deswegen bei der Asylsozialhilfe ein Einkommensfreibetrag eingeführt werden.
Damit sollen der Gelderwerb und die berufliche Integration gefördert werden, teilte das Gesundheitsdepartement mit.
Die Asylsozialhilfe dient der materiellen Grundsicherung und soll eine bescheidene und menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.
Anrecht auf sie haben Personen aus dem Asylbereich, falls sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.