Landquart: Zurückschneiden der Pflanzen entlang der Strassen
Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, sind Strassenanstösser verpflichtet Bäume und Sträucher entlang der Strassen auf die vorgegebenen Masse zurückzuschneiden.

Die Gemeinde Landquart macht darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 21, Absatz 3 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV), der Raum über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 5 Meter von überhängenden Ästen freizuhalten ist. Rad- und Gehweganlagen sind auf eine Höhe von 3,50 Meter freizuhalten. Hecken und Sträucher sind auf die Eigentumsgrenzen zurückzuschneiden.
Die Gemeinde ersucht die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher laufend und unaufgefordert zurückzuschneiden.
Wo dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, erfolgt die Ersatzvornahme auf Kosten der Grundeigentümer.
Tipp: Durch Regen und Schnee werden die Äste und Sträucher schwerer, so dass diese unter der Belastung in den Strassenbereich hineinragen. Dies kann verhindert werden, wenn die Sträucher circa 20 Zentimeter über die Grenze zurückgeschnitten werden.