So gehts mit der Küssnachter Raumplanung weiter

Gemeinde Küssnacht
Gemeinde Küssnacht

Küssnacht,

Die Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht wird auf der Basis eines neuen kommunalen Richtplans bis frühestens 2025/2026 einer Gesamtrevision unterzogen

Ispin AG
Das Private-Equity Unternehmen Capiton investiert in den Cyber-Security-Serviceanbieter Ispin AG. - Gemeinde Klosters-Serneus

Die Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht wird auf der Basis eines neuen kommunalen Richtplans bis frühestens 2025/2026 einer Gesamtrevision unterzogen. Vorgängig sind keine weiteren Teilrevisionen und auch keine vorgezogene Revision des Baureglements vorgesehen. Mit diesen Entscheidungen reagiert der Bezirksrat auf die zweimalige Ablehnung der Teilrevision der Nutzungsplanung. An der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 wurde die Teilrevision der Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht, bestehend aus dem Zonenplan (inkl. Kernzonenplan), dem Baureglement, dem Erschliessungsplan und dem Reglement zum Erschliessungsplan, mit 1371 Ja- (36,6 %) zu 2373 Nein-Stimmen (63,4 %) deutlich abgelehnt. Als Gründe für die Ablehnung wurden hauptsächlich die fehlende Gesamtschau respektive das «Flickwerk» sowie das Fehlen eines kommunalen Richtplans bemängelt.

Abgetrennte Beschwerdeverfahren

Hängige Beschwerdeverfahren, welche aufgrund von langwierigen Verfahren den Abschluss der Teilrevision der Nutzungsplanung verzögert hätten, wurden im Vorfeld der Abstimmung und in Absprache mit dem Amt für Raumentwicklung abgekoppelt. Mit der Ablehnung der Teilrevision der Nutzungsplanung verblieben diese abgetrennten Beschwerdeverfahren, welche bisher dem Stimmbürger noch nicht vorgelegt wurden, somit pendent. Der Regierungsrat hat in der Zwischenzeit fünf Fälle rechtskräftig entschieden und einen Fall an den Bezirksrat zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Weitere vier Verfahren sind beim Verwaltungsgericht noch hängig. Gemäss Auffassung des Bezirksrats soll bezüglich der abgetrennten Beschwerdeverfahren wie folgt vorgegangen werden.

– Hängige Verfahren vor Verwaltungsgericht: Die Weiterführung dieser Verfahren macht aufgrund der deutlichen Ablehnung der Teilrevision Nutzungsplanung an der Urne sowohl politisch wie raumplanerisch keinen Sinn. Aus diesem Grund hat der Bezirksrat eine Abschreibung dieser Verfahren beim Verwaltungsgericht beantragt. Über das weitere Vorgehen wird nach Vorliegen der rechtskräftigen Gerichtsentscheide entschieden.

– Rechtskräftig erledigte bzw. zurückgewiesene Beschwerden: Über die abgetrennten, rechtskräftig erledigten Beschwerden und die vom Regierungsrat an den Bezirksrat zurückgewiesene Beschwerde soll in Abhängigkeit von den vorgenannten Verwaltungsgerichtsentscheiden befunden werden. Diese Teilbereiche sind entsprechend vorläufig zu sistieren. Der Bezirksrat ist der Auffassung, dass mit einer Integration in eine neu gestartete Gesamtplanung den Anliegen der Einsprecher besser Rechnung getragen werden kann.

Gesamtrevision Nutzungsplanung

Der Bezirksrat setzt sich für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung des Bezirks einen ambitionierten Zeitrahmen. Aufgrund der langwierigen und vorgeschriebenen Verfahrensabläufe ist gleichwohl nicht mit einem Abschluss vor 2025/2026 zu rechnen. Als Grundsatz hat der Bezirksrat entschieden, dass bis zur Gesamtrevision keine weiteren Teilrevisionen der Nutzungsplanung oder eine vorgezogene Revision des Baureglements vorgesehen werden. Zur Abstimmung der weiteren Schritte findet noch im Sommer 2019 ein Gespräch mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung statt.

Kommunaler Richtplan als Basis

Der Bezirksrat hat weitere wichtige Eckpunkte des Planungsprozesses festgelegt:

– Der neue kommunale Richtplan bildet die Basis für die spätere Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Er ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument und enthält u.a. auch die Teilrichtpläne Langsamverkehr und Wärme. Die Bevölkerung wird vor der öffentlichen Auflage des Richtplans zur Mitwirkung eingeladen. Die einzelnen Schritte werden regelmässig kommuniziert.

– Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich aktiv im öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur künftigen Raumplanung des Bezirks einzubringen und Anliegen zu äussern, welche vertieft geprüft und öffentlich diskutiert werden sollen.

– Das künftige Raumplanungsbüro für die Begleitung der Gesamtrevision wird mittels Einladungsverfahren ermittelt.

– Neben der bereits bestehenden, politisch zusammengesetzten Ortsplanungs- und Verkehrskommission (OPVK) soll per 1. Januar 2020 eine kleinere Zusatzkommission «Raumplanung» ernannt werden, welche unterstützend wirkt und sich aus einem Vertreter der OPVK, lokalen Fachpersonen und einem auswärtigen Spezialisten zusammensetzt. In diesem Zusammenhang wird eine Zusammenarbeit mit den Hochschulen Rapperswil oder Luzern geprüft.

Zeitplan Gesamtrevision Nutzungsplanung

Der Zeitplan für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht wird mit dem künftigen Raumplanungsbüro erarbeitet und nach Vorliegen kommuniziert.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Sonia Kälin Teller
126 Interaktionen
Geht das?
Wetter
38 Interaktionen
Eisheilige kommen

MEHR AUS SCHWYZ

Küssnacht
Küssnacht
Küssnacht
11 Interaktionen
Asyl