Erlenbach ZH führte eine Lohngleichheitsanalyse durch
Es wurde bestätigt, dass in Erlenbach ZH die Lohngleichheitsanalyse in allen Belangen den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes entspricht.

Wie die Gemeinde Erlenbach ZH berichtet, ist der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und wurde im Gleichstellungsgesetzt (GIG) konkretisiert. Das GIG wurde revidiert und per 1. Juli 2020 um eine Pflicht für Arbeitgebende zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.
Das Analyse-Resultat in Erlenbach ist erfreulich
Erlenbach hat ihre 144 kommunal besoldeten Mitarbeitenden (Frauenanteil 71.5 Prozent) mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analyse-Tool (Logib) untersucht und durch die BDO AG überprüfen lassen. Es wurde bestätigt, dass die Lohngleichheitsanalyse in allen Belangen den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes entspricht.
Es konnten keine Geschlechtseffekte erkannt werden. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen liegt der Lohnunterschied bei 0 Prozent. Bei der Gemeinde Erlenbach bestehen keine unerklärte Lohndifferenzen zwischen Frau und Mann.