Einzelinitiativen zur Änderung der Gemeindeordnung

Der Gemeinderat hat den Abstimmungstermin für zwei Einzelinitiativen zur Änderung der Gemeindeordnung festgelegt.

küsnacht
Die Gemeinde Küsnacht. - Nau.ch / Kilian Marti

Einrichtungen und Angebote im Altersbereich

Die Initiative von Beatrice Rinderknecht Bär, Alternative Liste, beabsichtigt eine Ergänzung der Gemeindeordnung im Bereich von «Einrichtungen und Angeboten im Altersbereich». Sie verlangt, dass die Gemeinde Küsnacht ihre Alters- und Pflegeheime sowie die Wohnungen im Altersbereich, auch in altersgemischten oder gemeinschaftlichen Wohnformen, im Eigentum behält.

Die Gemeinde Küsnacht soll ausserdem ihre Einrichtungen und Angebote im Altersbereich selbst, im Verbund mit anderen Gemeinwesen oder durch gemeinnützige Organisationen betreiben. Schliesslich sollen alle Einrichtungen und Angebote im Altersbereich allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Initiative möchte die Initiantin die Grundlagen schaffen, nach denen sich alle heutigen und zukünftigen Planungen im Altersbereich richten. Exklusive Einrichtungen für eine bestimmte Bevölkerungsschicht sollen damit ausgeschlossen werden. Dazu zählen insbesondere Angebote im hochpreisigen Segment.

Der Gemeinderat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Er ist der Auffassung, dass diese zu radikal ist und die Gemeinde bei den Altersangeboten unnötig einschränkt. So könnten etwa für Alterswohnungen der Gemeinde künftig keine Grundstücke mehr im Baurecht abgegeben werden.

Ausserdem werden wesentliche Anliegen der Initiantin bereits heute erfüllt: Mit dem Projekt «Integrierte Altersversorgung» treibt der Gemeinderat die Stärkung der gemeindeeigenen Alters- und Gesundheitszentren und der Angebote der Gemeinde für ältere Menschen voran. Auch können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern über Ausgliederungen von erheblicher Bedeutung auch gemäss aktueller Gemeindeordnung an der Urne entscheiden.

Finanzkompetenzen im Liegenschaftenbereich

Die Initiative von Ueli Häfeli, Präsident SP, beabsichtigt eine Änderung der Gemeindeordnung im Bereich der Finanzkompetenzen des Gemeinderates. Mit der Revision würden die Finanzkompetenz des Gemeinderates beim Verkauf von Grundeigentum, bei der Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten und beim Verzicht auf beschränkte dingliche Rechte bei Grundeigentum im Finanzvermögen im Einzelfall von bisher 5 Millionen auf 2 Millionen Franken gesenkt. Der Abstimmungstermin wurde auf Wunsch des Initianten auf den Termin für die Abstimmung über der Altersinitiative verschoben.

Der Initiant begründet sein Anliegen damit, dass sich die Liegenschaftenpolitik und -strategie von Küsnacht am Ziel orientiere, den Anteil an preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum zu erhalten und genügend gemeindeeigenen Grund und Boden für das Gemeinwohl der Bevölkerung zur Verfügung zu halten. Der renditeorientierte Handel mit Grund und Boden sei nicht vorgesehen.

Der Gemeinderat empfiehlt die Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Die betroffenen Finanzkompetenzen wurden erst mit der neuen Gemeindeordnung 2018 von 2 Millionen auf 5 Millionen Franken angehoben. Dadurch wird den stark gestiegenen Liegenschaftenpreisen, welche in Küsnacht selten unter 2 Millionen Franken liegen, Rechnung getragen. Ausserdem sind im Immobilienbereich rasche Reaktionsmöglichkeiten und kurze Entscheidungswege nötig, um überhaupt am Liegenschaftenmarkt teilnehmen zu können.

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