Illnau-Effretikon

Illnau-Effretikon: Inventar der Naturwerte wurde festgesetzt

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Effretikon,

Wie die Stadt Illnau-Effretikon angibt, wurden die Inventare der Stadt und der ehemaligen Gemeinde Kyburg zusammengeführt und am 26. Oktober 2023 festgesetzt.

Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Die Stadtverwaltung Illnau-Effretikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Stadt Illnau-Effretikon verfügte seit dem Zusammenschluss im Jahr 2016 mit der ehemaligen Gemeinde Kyburg über zwei Inventare zu Naturwerten.

Sie umfassten auf dem zusammengelegten Stadtgebiet insgesamt knapp 300 Objekte von kommunaler Bedeutung.

Im Mai 2020 beschloss der Stadtrat die Überarbeitung und Zusammenführung der beiden Inventare. Die Arbeiten wurden an die dafür spezialisierte Versaplan GmbH, Zürich, vergeben.

Dabei wurden die Inventarobjekte im Feld überprüft und dokumentiert.

Das Inventar wurde am 26. Oktober 2023 festgesetzt

Im Fokus standen dabei Objekte, die es neu ins Inventar aufzunehmen galt oder solche, die aus dem Inventar zu entlassen waren.

Der Stadtrat hat am 26. Oktober 2023 das überarbeitete Inventar der Naturwerte festgesetzt. Insgesamt 85 Objekte wurde neu ins Inventar aufgenommen, 22 daraus entlassen.

Zur Aufnahme neuer Objekte kam es mehrheitlich aufgrund der Angleichung der ursprünglichen Aufnahmekriterien oder der erfolgten Aufwertung von Wiesen im Rahmen des landwirtschaftlichen Vernetzungsprojektes.

Inventar ohne Eigentümerverpflichtung

Das Naturinventar ist rein behördenverbindlich. Es handelt sich um eine Feststellung der Stadt, dass an einem Ort ein gewisser Naturwert vorhanden ist.

Das Inventar ist jedoch nicht eigentümerverbindlich.

Dementsprechend darf eine Grundbesitzerin beziehungsweise ein Grundbesitzer ein Objekt im Naturinventar nach eigenem Ermessen verändern, sofern für diese Massnahme keine behördliche Bewilligung benötigt wird (wie zum Beispiel bei grösseren Terrainveränderungen).

Falls die Stadt ein Objekt verbindlich erhalten möchte, muss das Inventarobjekt in die Schutzverordnung aufgenommen und eigentümerverbindlich geschützt werden.

Aktualisierung der Schutzverordnung

In einem nächsten Schritt ist die bestehende Schutzverordnung zu aktualisieren.

Dadurch allenfalls neu betroffene Grundeigentümer werden vor der Festsetzung kontaktiert.

Objekte in der Landwirtschaftszone, die neu ins Naturwertinventar aufgenommen wurden, werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Grundeigentümerschaft in die Schutzverordnung eingegliedert.

Das aktualisierte Inventar der Naturwerte mit den einzelnen Objektblättern kann elektronisch auf dem geographischen Informationssystem abgerufen oder im Stadthaus, Abteilung Tiefbau, eingesehen werden.

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