Luzerner Auslandschweizer können nicht elektronisch wählen
Der Kanton Genf stellt sein auch von Luzern und weiteren Kantonen genutztes E-Voting-System per sofort ein
Der Kanton Genf stellt sein auch von Luzern und weiteren Kantonen genutztes E-Voting-System per sofort ein. Damit können Luzerner Auslandschweizer an den eidgenössischen Wahlen nicht elektronisch wählen. Genf hatte zunächst angekündigt, dass der Betrieb des E-Voting-Systems auf Februar 2020 eingestellt wird, dies weil der Kanton die Kosten und Risiken nicht mehr länger tragen wolle. Der Genfer Staatsrat habe nun aber entschieden, den elektronischen Abstimmungskanal per sofort aufzugeben, heisst es in der Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei vom Mittwoch. Dieser Schritt wirkt sich auf die Luzernerinnen und Luzerner aus, die im Ausland leben und am 20. Oktober an den National- und Ständeratswahlen teilnehmen wollen. Für sie stehe das E-Voting nicht zur Verfügung, teilte die Staatskanzlei mit. Gleiches gelte für den Urnengang vom Februar 2020. Der Genfer Staatsrat hat seinen Entscheid in Absprache mit den mitbetroffenen Kantonen Aargau, Bern und Luzern gefällt. Der Luzerner Regierungsrat habe zwar Verständnis für den Schritt, bedauere ihn aber auch, teilte die Staatskanzlei mit.
Prüfung der Post-Lösung
Die Auslandschweizer des Kantons Luzern konnten seit November 2010 elektronisch abstimmen und wählen. Seither konnten sie auf diesem Weg zu 76 Bundesvorlagen Stellung beziehen. Von den 5200 Luzerner Auslandschweizern, die ihr Stimmrecht ausüben, nutzten über 60 Prozent das E-Voting. Der Luzerner Regierungsrat möchte, dass die im Ausland lebenden Luzerner auch künftig elektronisch abstimmen können. Er prüfe eine Zusammenarbeit mit der Post, die nunmehr einzige Anbieterin eines E-Voting-Systems sei, teilte die Staatskanzlei mit.