Leinenpflicht für Hunde gilt in Oberbüren
Wie die Gemeinde Oberbüren informiert, müssen sich Hundehalter an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Tiere an der Leine führen.

Hin und wieder kommt es zu Vorfällen mit Hunden, die sich aggressiv gegenüber Spaziergängern und Joggern verhalten.
Auch gegenüber Wildtieren wie Rehkitzen oder Jungfüchsen kann dies ein Problem darstellen.
Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, sich an die gesetzlichen Vorgaben des Hundegesetztes (sGS 456.1) zu halten.
Leinen sorgen für Sicherheit
Hundehalter sind verantwortlich für ihren Hund, der Mensch und Tier nicht gefährden darf.
Deshalb haben Hundehalter ihren Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten und dafür zu sorgen, dass sich ihr Hund im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt.
Vor allem auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Gebäuden bittet die Gemeinde, den Hund an der Leine zu führen.
Damit sich auch Mensch und Tier im Wald oder auf Wanderwegen sicher fühlen, wird empfohlen, die Hunde auch dort an die Leine zu nehmen.