Festsetzung der Hundesteuer 2022 in Fürstenau
Wie die Gemeinde Fürstenau schreibt, beträgt die Steuer für auf dem Stadtgemeindegebiet gehaltene Hunde 80 Franken. Ein zweites Tier kostet 160 Franken.

Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Stadtgemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Die Steuer beträgt für den ersten Hund 80 Franken und für den zweiten im gleichen Haushalt gehaltenen Hund 160 Franken.
Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf dem Stadtgemeindegebiet gehalten, ist die Steuer pro Rata, mindestens jedoch für drei Monate, geschuldet. Neue Hunde sind innert 30 Tagen bei der Kanzlei zu melden. Die Rechnungstellung durch die Stadtverwaltung erfolgt bis spätestens Ende März aufgrund der uns vorliegenden Datenbank.