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Bündner Regierung will kein kantonales Ausländerstimmrecht

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Die Bündner Regierung ist gegen die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Ausländer auf kantonaler Ebene.

Kornplatz Chur.
Kornplatz Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bündner Regierung lehnt einen Vorstoss zum Ausländerstimmrecht ab.
  • Um sich politisch zu beteiligen, müssen Ausländer sich weiter einbürgern lassen.

Die Regierung lehnte einen Vorstoss von SP, GLP und den Grünen ab, der das verlangte. Die politische Mitbestimmung könne ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses in eine Gesellschaft sein, hiess es im Vorstoss.

Mit dem grossen Anteil Ausländerinnen und Ausländern und dem Nicht-Mitbestimmen dieser Bevölkerungsgruppe gehe ein Demokratiedefizit einher.

Die Regierung widerspricht der Argumentation in ihrer am Montag, 1. Mai 2023, publizierten Antwort auf den Vorstoss nicht. Sie ist aber im Grundsatz gegen das Anliegen.

Ergebnis einer Parlamentarischen Initiative auf Bundesebene

Es sei rechtlich unbestritten, dass die Nationalität ein zulässiges Kriterium bei der Ausgestaltung des Stimm- und Wahlrechts darstelle.

«Weder beim Bund noch in anderen Kantonen lassen sich Tendenzen erkennen, wonach auf diesen beiden staatlichen Ebenen die Ausübung der politischen Rechte vom Bürgerrecht getrennt werden soll», schrieb die Exekutive.

Finden Sie das Ausländerinnen- und Ausländerstimmrecht eine gute Sache?

Dies sei jüngst auch das Ergebnis einer Parlamentarischen Initiative auf Bundesebene gewesen. Selbst das kommunale Stimm- und Wahlrecht habe einen schweren Stand, wie sich jüngst in den Kantonen Zürich und St. Gallen gezeigt habe.

Politisch vertretbarer und bewährter Mittelweg angestrebt

Die Regierung ist der Ansicht, dass Ausländerinnen und Ausländer sich nur durch Einbürgerung am politischen Leben auf kantonaler Ebene beteiligen können sollen.

Mit dem fakultativen Stimm- und Wahlrecht für Nicht-Schweizer auf kommunaler Ebene verfolge Graubünden zudem einen politisch vertretbaren und bewährten Mittelweg. 32 der 101 Bündner Gemeinden machen von diesem Recht Gebrauch.

«Es erscheint der Regierung zumutbar, dass Personen, die sich am politischen Entscheidungsprozess beteiligen wollen, den Weg über eine Einbürgerung bestreiten», lautet das Fazit der Exekutive.

Die Bestimmungen in den Kantonen unterscheiden sich

Laut der Regierung kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kantonaler Ebene.

In Neuenburg, Jura, Waadt und Freiburg können ausländische Einwohner auf kommunaler Ebene abstimmen.

Wie in Graubünden können auch Gemeinden in Appenzell-Ausserhoden und Basel-Stadt ihnen dieses Recht fakultativ einräumen.

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