Bündner Reformierte stellen verbindliches Schutzkonzept vor
Die evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden hat ein Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität und vor Übergriffen verabschiedet.

Ausserdem definierte der Kirchenrat das Vorgehen und die Anlaufstellen für den Fall von Grenzverletzungen.
Das Ziel sei klar, es gehe um den Schutz der Mitarbeitenden und aller, die bei kirchlichen Aktivitäten mitmachten, sagte Kirchenratspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp an einer Medienkonferenz vom Freitag, 19. August 2022, in Chur. Kirchliche Tätigkeiten lebten von Beziehungen und respektvoller Nähe – im Jugendlager ebenso wie am Gemeindefest, am Krankenbett, im Unterricht oder im Seelsorgegespräch.
Das sei Chance und Risiko zugleich, gab Cahenzli zu bedenken. Es könnten dabei Abhängigkeiten entstehen und bewusst oder unbewusst Grenzen überschritten werden.
Mit dem neuen Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität will der Kirchenrat «ein starkes Zeichen» setzen. Zur Anwendung kommen soll es sowohl in der Kantonalkirche wie auch in den Kirchgemeinden des Kantons. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Mobbing, sexuelle Übergriffe und Gewalt würden nicht akzeptiert, so Cahenzli.
Eine Schulung, die Risikosituationen zu erkennen, ist vorgesehen
Sollte sich dennoch ein Vorfall ereignen oder ein Verdacht darauf entstehen, schreibt das Konzept vor, wie die Opfer zu schützen und zu begleiten sind. Wegleitend dabei ist der Bündner Standard, wie er vom Bündner Spital- und Heimverband entwickelt worden ist.
Die Sensibilisierung für grenzverletzendes Verhalten ist nicht neu für die Bündner Reformierten. Neu ist laut Kirchenrat und Pfarrer Christoph Zingg jedoch die Verbindlichkeit, die durch das Konzept geschaffen werde. Eine Hotline, externe und interne Vertrauenspersonen sowie eine neu geschaffene Struktur sorgten dafür, dass allfällige Opfer sich jederzeit Beratung und Unterstützung holen können.
Bereits heute werde von Mitarbeitenden, die in der Seelsorge, der Jugendarbeit oder dem Unterricht tätig sind, ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt. Neu sollen Vorstände darin geschult werden, potenzielle Risikosituationen zu erkennen und angemessenes Verhalten einzufordern.