Hinduistische Abdankungen Friedhof Burgdorf

2017 musste auf dem Friedhof Burgdorf die «Notbremse» gezogen werden.

Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch

Der Friedhof umfasst eine Abdankungshalle, ein Krematorium sowie ein Gebäudeflügel mit 6 Aufbahrungsräumen. Weiter umfasst das Gelände nebst den Gräbern und der Parkanlage die betriebsnotwendigen Gebäude für die Dienstleistungen (Baudirektion und Einwohner- und Sicherheitsdirektion).

Im Bereich der Friedhofanlagen befinden sich an 3 verschiedenen Standorten rund 30 öffentliche Parkplätze (inkl. Personalparkplätze), meist entlang oder im Bereich des städtischen Radwegrings. In den letzten Jahren hat es vermehrt Probleme bei hinduistischen Abdankungen in der Friedhofanlage gegeben.

Insbesondere wegen der fehlenden Infrastruktur bei den Parkierungsmöglichkeiten, aber auch wegen der Rituale der hinduistischen Glaubensgemeinschaften in den Aufbahrungsräumen, in der Abdankungshalle und im Ofenraum. Aufgrund der organisatorisch und sicherheitstechnisch nicht mehr tolerierbaren Zustände in der Friedhofanlage Burgdorf musste eine Einschränkung bezüglich hinduistischer Abdankungen vorgenommen werden, welche im Gemeinderat 2017 für einen zweijährigen Versuchsbetrieb verabschiedet wurde.

Auswärtige Personen wurden nicht auf dem Friedhof für die Aufbahrung und Abdankung zugelassen

Besonders zu diskutieren gegeben hat die Einschränkung, dass auswärtige Personen – insbesondere aus den umliegenden Gemeinden und dem Emmental – auf dem Friedhof für die Aufbahrung und Abdankung nicht mehr zugelassen wurden. Ende Oktober 2019 haben sich Vertreter der hinduistischen Gemeinschaft, der reformierten Kirche sowie verschiedener Direktionen der Stadt Burgdorf zu einer Auswertung des zweijährigen Versuchsbetriebes getroffen.

Während zweier Jahren sind nur wenige Aktivitäten der hinduistischen Glaubensgemeinschaft zu vermerken. Die Erfahrungen sind aus Sicht der Stadt Burgdorf wie auch aus Sicht der hinduistischen Gemeinschaft positiv – die Kommunikation, die Abmachungen und die Zusammenarbeit haben gut funktioniert.

Die bisherige Arbeit war für die gegenseitige Sensibilisierung ausgesprochen wertvoll. Der Gemeinderat und die Verantwortlichen der Baudirektion und der Einwohner- und Sicherheitsdirektion haben nun in Absprache mit Vertretern der hinduistischen Gemeinschaft die Weiterführung des Versuchsbetriebs für die nächsten 4 Jahre mit versuchsweiser Öffnung des Angebotes für geeignete Aufbahrungen und Abdankungen auch für Verstorbene aus umliegenden Gemeinden beschlossen, sofern der Friedhofbetrieb dies zulässt.

Der schlussendliche Entscheid zur Zulassung liegt bei den zuständigen Stellen des Friedhofs und wird jeweils mit den Trauerfamilien respektive den Ansprechpersonen der hinduistischen Gemeinschaft besprochen. Ziel dieser Öffnung ist die Sammlung von mehr Erfahrungswerten in Bezug auf die hinduistischen Abdankungen (Aufbahrung und Abdankung).