Baugesuche in Höchstetten werden elektronisch eingereicht

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Unteres Emmental,

Wie die Gemeinde Höchstetten mitteilt, muss ab dem 1. März 2022 das elektronische Baubewilligungs- und Planerlassverfahren (eBUP) benutzt werden.

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.

Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu, dass ab dem 1. März 2022 eBau benutzt werden muss. Das heisst, die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen.

Baugesuchsformular wird automatisch generiert

Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Es besteht die Möglichkeit, im eBau-Testsystem selbständig mit eBau zu üben.

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