Brugg

Brugg: Fristerstreckung für Einreichung der Steuererklärung

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Brugg,

Wie die Gemeinde Brugg mitteilt, kann man eine Fristerstreckung beantragen, falls man die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2024 nicht einreichen kann.

Das Stadthaus in Brugg ist Sitz des Stadtrates und der Stadtverwaltung.
Das Stadthaus in Brugg ist Sitz des Stadtrates und der Stadtverwaltung. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023 ist für unselbstständig Erwerbende abgelaufen.

Im Kanton Aargau gilt die einheitliche Praxis, dass vor dem 30. Juni 2024 keine Mahnungen erfolgen.

Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2024 keine Gesuche gestellt werden.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2023 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2024 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Beantragung einer Fristerstreckung

Sollte es einem nicht möglich sein, die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2024 einzureichen, kann man eine Fristerstreckung beantragen.

Zur Identifikation und Sicherheit wird die Adressnummer sowie der Zugangscode oder das Geburtsdatum benötigt.

Selbstverständlich können Fristerstreckungen auch per E-Mail oder telefonisch beantragt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Athletgym Gym Fitnesscenter
196 Interaktionen
Gym führt Bussen ein
coop
361 Interaktionen
Gegen Spontan-Klau

MEHR BRUGG

Brugg
Kollision in Brugg
2 Interaktionen
Rotlicht missachtet

MEHR AUS BADEN

Neuenhof AG
Neuenhof AG
Villnachern
Villnachern