Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Zufikon

Die Bevölkerung von Zufikon wird gebeten, die Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Wie die Gemeinde Zufikon berichtet, sind Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen verpflichtet, alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden. Die Grundeigentümer bzw. die Bewohner werden aufgefordert, die notwendigen Unterhalts- und Schneidarbeiten entlang von Strassen und Gehwegen zeitnah auszuführen.

Dabei ist folgendes zu beachten: Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine lichte Höhe von mindestens 4.50 Meter freigehalten werden. Über Gehwegen und Trottoirs muss die lichte Höhe von mindestens 2.50 Meter freigehalten werden. Strassenlampen, Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Wenige Ausnahmen

An Strassenmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und 3.00 Meter gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand zum Fahrbahnrand zugelassen.

Mit diesen Massnahmen helfen die Bürger mit, die nötigen Sichtzonen für Fahrzeuglenker sowie Passanten einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern.

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