Übergangslösung für Aussenbestuhlung der Gastronomie in Bern
In der Stadt Bern dürfen die während der Corona-Pandemie vergrösserten Aussenflächen der Gastronomie bis im Herbst 2022 weiter genutzt werden.

Während der Corona-Pandemie ermöglichte das Regierungsstatthalteramt Berner Gastronomen unbürokratisch, ihre Aussenbestuhlungsflächen flächenmässig zu erweitern, um der Abstandsregelung besser Rechnung tragen zu können. Nach Aufhebung der meisten Schutzmassnahmen gilt es nun, eine geeignete Lösung für den Weiterbetrieb dieser Flächen zu finden.
Die Stadt Bern hat sich gemeinsam mit dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine Übergangslösung der Ausnahmeregelung geeinigt. Diese sieht vor, dass die erweiterten Aussenbestuhlungsflächen bei Bedarf und nach Möglichkeit sowie unter Berücksichtigung des Einzelfalles analog der letzten zwei Jahre bis im Herbst 2022 weitergeführt werden können. Die Stadt Bern ist ausserdem bestrebt, auch die Anliegen der Anwohnenden mit einzubeziehen.
Weiteres Vorgehen
Die erweiterten Aussenbestuhlungsflächen dürfen von den Gastronomen vorläufig grundsätzlich analog der letzten zwei Jahre weiter betrieben werden. Parallel dazu trifft die Stadt Vorbereitungsarbeiten, um diese Flächen mittels Verfahren baubewilligen zu lassen. Die Stadt ist zudem weiterhin im Dialog mit Leisten, Anwohnerorganisationen sowie Wirten. Reto Nause und Ladina Kirchen sind froh, eine pragmatische Übergangslösung gefunden zu haben.