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Mutter vor Gericht: Keine Hinweise auf Epilepsie bei Tochter

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Im Rahmen des Prozesses wegen Kindsmisshandlung in Burgdorf haben zwei medizinische Sachverständige übereinstimmend bestätigt, dass zur Tatzeit insgesamt keine überzeugenden Hinweise auf eine epileptische Erkrankung des Mädchens vorgelegen haben.

Gericht
Der Gerichtssaal. (Symbolbild) - Nau

Zwar wurden bei Messungen der Gehirnaktivität einmal im Schlaf schwache Signale festgestellt, die sich aber bei einer Langzeitmessung nicht bestätigten.

Vor dem Regionalgericht in Burgdorf steht seit Montag die 41-jährige Mutter eines 2011 geborenen Mädchens. Der Frau wird vorgeworfen, in den ersten Lebensjahren mehrfach die Atmung ihres Töchterchens blockiert und Erstickungskrämpfe ausgelöst zu haben. Auch habe die Frau dem Mädchen starke Beruhigungsmittel verabreicht.

Ein psychiatrisches Gutachten attestierte der Frau zum Tatzeitpunkt eine sogenannte artifizielle Störung mit dem Namen Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Sehr vereinfacht gesagt geht es dabei darum, dass die Betroffenen bei Drittpersonen Krankheiten vortäuschen oder gar verursachen, um medizinische Betreuung zu erhalten oder sich selbst als liebevoll und aufopfernde Pflegende betätigen zu können.

Die Angeschuldigte, eine ausgebildete Pflegefachfrau, bestreitet die Vorwürfe und die Diagnose. Für sie gilt bis zum Vorliegen eines Urteils die Unschuldsvermutung.

Im Spital, in das das Mädchen gebracht worden war, ging man zunächst von sogenannten respiratorischen Affektkrämpfen aus. Diese sind relativ harmlos und entstehen zum Beispiel, wenn ein Kind nach einem ängstigenden, unangenehmen oder schmerzhaften Erlebnis aufhört zu atmen und kurz das Bewusstsein verliert.

Landläufig ein bekanntes Phänomen als Auslöser sind etwa Trotzanfälle. Auch Epilepsie wurde beim Mädchen als Ursache der Krämpfe in Betracht gezogen.

Die Befunde der Ärzte am Mädchen liessen sich aber nicht zweifelsfrei mit den von den Eltern vermuteten Ursachen in Einklang bringen. Vielmehr deuteten Hinweise in die Richtung, dass jemand die Atmung des Mädchens behindert haben könnte, etwa durch Bedecken der Atemwege mit der Hand oder mit einem Kissen. Der Fall wurde näher abgeklärt und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingeschaltet.

Seit über sieben Jahren wurden in der Familie keine weiteren Vorfälle mehr aktenkundig, wie der Gerichtspräsident bereits am Montag erklärt hatte. Die Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen konnten inzwischen wieder heruntergefahren werden.

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