Gerichtsverhandlungen nur noch in dringenden Fällen

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die bernische Justiz hat aufgrund der Corona-Krise die Verhandlungen der Zivil- und Strafgerichte bis am 19. April eingestellt. Ausgenommen sind dringliche Verfahren, die keinen Aufschub dulden.

Corona Dienstunfall
Laut dem Gericht gilt Corona nicht als Dienstunfall. - dpa

Bei solch unaufschiebbaren Verfahren handelt es sich beispielsweise um Haftfälle sowie Verfahren, denen die Verjährung droht, wie die Justizleitung des Kantons Bern am Donnerstag mitteilte. Die erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte sowie die Schlichtungsbehörden wurden aufgefordert, diese Massnahmen ebenfalls umzusetzen.

Der Rechtsprechungsbetrieb kann nach Angaben der Justizleitung aufrechterhalten und gewährleistet werden. Schliesst das Gesetz das schriftliche Verfahren nicht ausdrücklich aus oder liegt das Einverständnis der Prozessparteien vor, erfolgt das Verfahren in der Regel schriftlich. Bei den durchgeführten Verhandlungen wird der Zugang der Öffentlichkeit eingeschränkt.

Die Mitarbeitenden der Justiz arbeiten soweit möglich von zu Hause aus. Auch das bernische Verwaltungsgericht hat mit Ausnahme dringlicher Fälle alle Verhandlungen bis am 19. April abgesagt.

Die Staatsanwaltschaft hat Einvernahmen und Verhandlungen mit persönlicher Anwesenheit der am Verfahren beteiligten Personen ebenfalls vorderhand ausgesetzt, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Auch hier sind dringliche Fälle von der Massnahme ausgenommen.

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