Berner Stadtratsmitglieder sollen sich vertreten lassen können
Die Mitglieder des Berner Stadtrats sollen sich künftig vertreten lassen können, wenn sie selber monatelang nicht an den Parlamentssitzungen teilnehmen können.

Die Mitglieder des Berner Stadtrats sollen sich künftig vertreten lassen können, wenn sie selber monatelang nicht an den Parlamentssitzungen teilnehmen können. Der Gemeinderat empfiehlt eine entsprechende Motion zur Annahme.
Das geht aus seiner am Montag veröffentlichten Antwort vor. Eine Stellvertretungsregelung würde die Vereinbarkeit des Stadtratsmandats mit Familie und Beruf wesentlich erhöhen, schreibt die Stadtregierung.
Die Motion dürfte im Parlament leichtes Spiel haben, denn sie ist von Mitgliedern aller acht Fraktionen unterschrieben. Das letzte Wort wird allerdings das Volk haben.
Fünf Kantonsparlamente kennen schon heute eine Stellvertreterreglung: Wallis, Neuenburg, Genf, Jura und Graubünden. Im Kanton Bern gibt es bislang eine einzige Gemeinde mit einer entsprechenden Regelung, nämlich Moutier.
Dass sich die Berner Stadtratsmitglieder nicht temporär vertreten lassen können, deckt laut den Motionären eine Schwäche des Milizsystems auf. Sie schlagen eine Regelung nach Bieler Vorbild vor. Das Modell in Biel soll mit der Totalrevision der Stadtordnung eingeführt werden.
Die Mitglieder des Stadtrats sollen sich demnach durch die erste oder zweite Ersatzperson auf der eigenen Wahlliste vertreten lassen können, wenn sie wegen Elternschaft oder aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen vorübergehend verhindert sind. Die Stellvertretung soll zwei bis vier Monate dauern dürfen.
Die stellvertretende Person soll die gleichen Rechte wie das Ratsmitglied haben. Ausgeschlossen ist aber die Wahl ins Büro des Stadtrats und in eine Kommission des Parlaments.