Stadt Basel

Wohnanteil-Initiative vom Basler Grossen Rat für zulässig erklärt

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Der Basler Grosse Rat hat die Initiative «Basel baut Zukunft» für gültig erklärt. Der Rat folgte damit dem Antrag der Regierung.

Grosser Rat basel
Der Grosse Rat von Basel. (Archivbild) - nau.ch

Der Basler Grosse Rat hat die Initiative «Basel baut Zukunft», die auf Entwicklungsarealen einen 50-Prozent-Anteil an Wohnungen in Kostenmiete oder nach einem gemeinnützigen Modell vorschreiben will, für gültig erklärt. Der Rat folgte damit dem Antrag der Regierung und übertrug ihr die Initiative zur Berichterstattung.

Die CVP und die LDP stellten die rechtliche Zulässigkeit der Initiative in der Grossratsdebatte vom Mittwoch in Frage. Sie beinhalte einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte, sagte die CVP-Sprecherin. Man könne Investoren nicht Grundstücke kaufen lassen und den Handlungsspielraum im Nachhinein einschränken. Nach gegenwärtigem Stand ist ein Anteil von 30 Prozent an gemeinnützigem Wohnungsbau vorgeschrieben.

Die Sprecher der SP und des Grünen Bündnisses sahen die rechtliche Zulässigkeit auch in ihrer Rolle als Mitinitianten klar als gegeben an. Ein vorgeschriebenes Kostenmietmodell sei kein radikaler Eingriff in die Eigentumsrechte, sagten sie. Sie warfen den Skeptikern vor, ihre inhaltliche Ablehnung der Forderungen als rechtliche Unzulässigkeit zu verklausulieren. Das sei «schlechter Stil» und eine Missachtung der Volksrechte, sagte der SP-Sprecher.

Auch die Sprecher der SVP und FDP bezeichneten die Initiative als rechtlich zulässig. Das führte zu einer komfortablen Mehrheit von 65 zu 24 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die rechtliche Zulässigkeitserklärung der Initiative, die schliesslich stillschweigend der Regierung zur Berichterstattung überwiesen wurde.

Die Debatte über die zweite Wohnschutzinitiative des Basler Mieterinnen- und Mieterverbands ist auf die Dezember-Sitzung verschoben worden. Der Grosse Rat hat einem Antrag der bürgerlichen Parteien und der SP, das Traktandum von der aktuellen Liste abzusetzen, mit 79 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Als Begründung gaben die Antragssteller an, dass zuerst die Abstimmung über das Referendum gegen die Umsetzung der ersten Wohnschutzinitiative im Wohnraumfördergesetz vom 29. November abgewartet werden solle, bevor über eine neuen Umsetzungsvorschlag diskutiert werde.

Das Grüne Bündnis wehrte sich im Namen der Initianten gegen die Absetzung. Die Initiative behalte in jedem Fall ihre Rechtfertigung und werde zur Abstimmung kommen, egal wie das Resultat der Referendumsabstimmung ausfallen werde, sagte der Sprecher des Grünen Bündnisses. Die Absetzung von der Traktandenliste bezeichnete er als «reine Verzögerungstaktik».

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