Die Stadtgärtnerei ersetzt 266 Bäume durch Jungbäume
Die Stadtgärtnerei Basel unterzog auch dieses Jahr den gesamten Baumbestand auf öffentlichem Grund einer eingehenden Überprüfung.

Für möglichst viel Grün und zur Förderung der Biodiversität in der Stadt setzt sich die Stadtgärtnerei Basel für einen vitalen, sicheren und zukunftsträchtigen Baumbestand ein. Um dies zu gewährleisten, untersuchen Baumspezialisten der Stadtgärtnerei jedes Jahr den Baumbestand von rund 26‘700 Bäume auf öffentlichem Grund auf Krankheiten und Standsicherheit. Seit einigen Jahren fallen diese Kontrollen zunehmend intensiver aus.
Die Bäume reagieren auf die vergangenen Trockenjahre vermehrt mit Problemen, was die Baumkontrolle anspruchsvoller und aufwendiger macht. Um die Sommermonate, während denen der Zustand der Bäume besonders gut beurteilt werden kann, optimal nutzen zu können, wird die Baumersatzliste neu jeweils Mitte November statt wie bisher Anfang Oktober publiziert.
Die Stadtgärtnerei stuft nach Abschluss ihrer Jahreskontrolle 181 geschützte Bäume aufgrund von Schädlingsbefall, Fehlentwicklung oder Absterben von Kronenteilen als «potenziell gefährlich» ein. Die Bäume könnten bei einem nächsten Sturm knicken und so Schaden anrichten oder Personen verletzen.
Um kein Risiko einzugehen, wird die Stadtgärtnerei diese Bäume im Januar 2021 entfernen und sie im kommenden Frühjahr oder Herbst – möglichst an gleicher Stelle – durch einen Jungbaum ersetzen. Das Entfernen ist bewilligungspflichtig, die Bäume werden entsprechend publiziert.
Besondere Situation an der Wanderstrasse
Eine besondere Situation stellt sich an der Wanderstrasse: Hier wachsen sechs grosse, schöne Japanische Pagodenbäume, auch Schnurbäume genannt. Leider sind ihre weit ausladenden Kronen bruchgefährdet. In den letzten Monaten kam es bereits zu einzelnen Astbrüchen, bei denen zum Glück niemand zu Schaden kam. Um diese Baummonumente nicht ganz entfernen zu müssen, beantragt die Stadtgärtnerei, die Baumkronen mittels Kappschnitt zu entlasten.
Durch die Entfernung von 30–40% der Kronen wird deren Gewicht und damit auch das Bruchrisiko deutlich reduziert. Dieser massive Eingriff in das Kronenvolumen ist nur bei wenigen Baumarten möglich und dient dem Erhalt dieser wertvollen Bäume.
Die Stadtgärtnerei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kappungen dieser Art nicht üblich sind und nur in Ausnahmefällen und mit Bewilligung erfolgen dürfen. Die Bäume werden aus dem verbleibenden Holz wieder austreiben und in den nächsten Jahren eine neue, stabilere Krone entwickeln.
Viele Jungbäume müssen ersetzt werden
In diesem Jahr muss die Stadtgärtnerei zudem besonders viele Jungbäume ersetzen. Bei 85 Bäumen sieht sie aufgrund schlechter oder fehlerhaften Entwicklung an Stamm oder Krone keine Zukunftschancen.
Aufgrund ihrer geringen Grösse fallen sie nicht unter die Publikationspflicht. Es handelt sich meist um noch junge Bäume, die im Rahmen einer Neugestaltung gepflanzt wurden.
Die Gründe für den frühzeitigen Ersatz sind mannigfaltig: Beispielsweise sucht die Stadtgärtnerei immer nach neuen Baumsorten und -arten, die voraussichtlich besser mit den sich ändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Erst die Jahre zeigen, ob sie den Erwartungen auch tatsächlich entsprechen. Oder die intensive Sonneneinstrahlung der vergangenen Jahre schädigte den Stamm von Jungbäumen derart, dass sie ersetzt werden müssen – so geschehen am Vogesenplatz.
Inzwischen schützt die Stadtgärtnerei Jungbäume mit einem weissen Stammanstrich. Dieser beugt Sonnenbrand besser vor, als die damals verwendeten Schilfmatten. Auch diese Bäume werden im nächsten Jahr am gleichen Standort mit neuen Arten oder Sorten ersetzt.
Bewilligungspflichtige Bäume werden im Kantonsblatt publiziert
Die 181 bewilligungspflichtigen Bäume werden im Kantonsblatt von morgen Mittwoch, 11. November 2020, publiziert. Sie können auch im Internet unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/baumersatz eingesehen werden.
Die veröffentlichte Liste umfasst sämtliche bewilligungspflichtigen Bäume. Dies sind Bäume mit einem Umfang über 90 cm respektive über 50 cm, je nach Baumschutzgebiet sowie noch kleinere Ersatzbäume von geschützten Bäumen.
Für jeden Baum sind im Internet die Baumart, der Stammumfang, der Fällgrund sowie Angaben zur Ersatzpflanzung abrufbar. Auf der mitveröffentlichten Karte sind die Standorte der Bäume ersichtlich.
Alle Dokumente liegen auch beim Bauinspektorat in Papierform auf. Vor Ort sind alle zur Fällung vorgesehenen Bäume am Baumstamm mit einem roten Punkt markiert.
Bei Fragen oder Unklarheiten gibt die Stadtgärtnerei Auskunft. Allfällige Einsprachen erfolgen jedoch in jedem Fall schriftlich ans Bau- und Gastgewerbeinspektorat.