Der Grosse Rat in Basel schlägt 79 Richter zur Wahl vor
Im Oktober 2021 finden die Erneuerungswahlen der Richter für die Amtsperiode 2022 bis 2027 in Basel statt.

Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates hat ihren Bericht zu den Erneuerungswahlen der Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2022 bis 2027 verabschiedet. Sie beantragt dem Grossen Rat 79 Personen zur Wahl, genau so viele Personen wie Richterämter zu besetzen sind.
Die eingegangenen Bewerbungen zeigen eine hohe Qualität
Insgesamt hatten sich 89 Personen für ein Richteramt im Kanton beworben. Die Wahlvorbereitungskommission führte mit sämtlichen Kandidierenden eine kurze Anhörung durch. Sie stellt fest, dass die eingegangenen Bewerbungen von hoher Qualität sind. Aus den vorliegenden Nominationen hat die Kommission in einem Entscheidverfahren und aufgrund der von ihr aufgestellten Wahlkriterien für jedes der vier Gerichte so viele Wahlvorschläge vorgenommen, wie Stellen zu besetzen sind.
Gemäss Gerichtsorganisationsgesetz hat der Grosse Rat die Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts, des Zivilgerichts, des Strafgerichts und des Sozialversicherungsgerichts für jeweils eine Amtsdauer von sechs Jahren zu wählen. Die aktuelle Amtsdauer endet am 31. Dezember 2021. Die Wahlen werden in der Oktober-Sitzung (20./27.) des Grossen Rates stattfinden.