Appenzellerland

So wird die Regenwasserableitung in Wald AR geplant

Nau.ch Lokal
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Appenzell,

Wie die Gemeinde Wald AR schreibt, hält sie den kantonsweit vorgeschriebenen generellen Entwässerungsplan wegen des Problems der Regenwasserableitung à jour.

Wasser
Entwässerung (Symbolbild). - Pixabay

Meteorwasser ist Wasser aus Niederschlägen: Regen, Schnee, Tau, Hagel, Nebel und Reif. Abgesehen von der atmosphärischen Beeinträchtigung gilt Meteorwasser (MW) als sauberes Wasser, dies im Gegensatz zum Ab- beziehungsweise Schmutzwasser.

Aus ökologischen und finanziellen Gründen ist es sinnvoll, die beiden Wasserarten getrennt abfliessen zu lassen, nämlich das Schmutzwasser zur Abwasserreinigungsanlage Altenrhein (AVA) und das Meteorwasser via Loch-, Letzi-, Säge-, Schwendi-, Fahrenschwendi-, Spitz-, Stampf-, Birli- und Moosbach in die Goldach und weiter zum Bodensee.

Der generelle Entwässerungsplan

Nicht erst seit der Einführung der MW-Gebühr im Juli 2008 hält die Gemeinde Wald AR den kantonsweit vorgeschriebenen generellen Entwässerungsplan (GEP) à jour. Das heisst, dass bei Bauvorhaben (Tief- und Hochbau) auf Gemeindegebiet laufend sowohl der Zustand der Abwasserkanalisation als auch der MW-Abfluss überprüft wird.

Die gesetzlich fundierte und generell vernünftige Absicht dahinter ist erstens wie erwähnt die Trennung von Schmutz- und Sauberwasser und zweitens Prüfung und Durchführung von wassertechnischen Massnahmen, damit bei Starkregen lokale Überflutungen, Rutsche und Auswaschungen und so weiter möglichst verhindert beziehungsweise zumindest reduziert werden können.

Konkret heisst das, dass bei zukünftig vermehrt zu erwartenden Grosswetterereignissen (Regensturzfluten) das in die Bäche abfliessende Wasser dosiert, das heisst gebremst wird.

Unverständnis und Pflichten werden moderiert

Während bei Neubauten die vorgenannten Abklärungen als selbstverständlich akzeptiert werden, stossen solche bei Umbauten und Renovationen immer mal wieder auf Unverständnis bei der Bauherrschaft oder werden teilweise sogar als Schikane bezeichnet. Auch wird ab und zu eine unterschiedliche (das heisst «sture») Handhabung im Vergleich zu anderen Gemeinden moniert.

Sowohl die Baukommission wie auch die Technische Kommission sind jedoch verpflichtet und auch bestrebt, einerseits die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten und andererseits alle Bauvorhaben neutral, unvoreingenommen, aber auch wohlwollend zu prüfen und speditiv zu bearbeiten, was sinngemäss und generell seitens der Gemeindebehörden auch gegenüber allen Anliegen der Bevölkerung als Devise gilt.

Die Technische Kommission wird jedenfalls die eingangs des Artikels genannten Absichten (GEP) weiterhin verfolgen und sinnvoll umsetzen. Bislang jedenfalls konnten praktisch noch immer praktikable und kostengünstige Lösungen gefunden werden.

Als Dienstleistung für Planer und Bauherrschaften und so weiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt (AfU) und Hersche Ingenieure AG ein Informationsschreiben verfasst.

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