Münsingen wählt Gemeinderat und Parlament 2021
Gemeindebehörden werden auf 1. Januar 2022 neu bestellt. Auf Sonntag, 28. November 2021, wird eine Urnenwahl in Münsingen angeordnet.

Wie die Gemeinde Münsingen mitteilt, sind infolge Ablauf der Amtsdauer die Gemeindebehörden auf 1. Januar 2022 neu zu bestellen. Auf Sonntag, 28. November 2021, wird deshalb eine Urnenwahl angeordnet.
Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) sind zu wählen:
30 Mitglieder des Gemeindeparlaments
6 Mitglieder des Gemeinderats
Jede Partei und Gruppierung, welche Anspruch auf Zuteilung von Mandaten erheben will, reicht ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 01.10.2021, 16.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit ein. Die Wahlvorschläge sind entsprechend ihrer Herkunft (politische Partei oder Gruppierung) deutlich zu bezeichnen.
Personen zur Wahl vorgeschlagen, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind
Es dürfen nur Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind und sich mit der Kandidatur einverstanden erklärt haben.
Eine Person darf für die Wahl derselben Behörde oder desselben Amtes nur auf einem einzigen Wahlvorschlag aufgeführt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein.
Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Die gleiche Person kann nicht mehr als einen Wahlvorschlag für denselben Wahlgang unterzeichnen.
Listenverbindungen bis Freitag, 01.10.2021, 16.00 Uhr einreichen
Allfällige Listenverbindungen sind der Abteilung Präsidiales und Sicherheit ebenfalls bis Freitag, 01.10.2021, 16.00 Uhr, einzureichen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) verwiesen.+