Küttigen gibt Hinweise für die Hundehaltung

Wer einen Hund hat, sollte diesen an der Leine führen und die vielerorts aufgestellten Robidogs verwenden, um andere Menschen und Tiere nicht zu gefährden.

Robidog - Keystone

Auf der Gemeinde gehen immer wieder Reklamationen im Zusammenhang mit dem Halten von Hunden ein. Tiere sind so zu halten, dass niemand weder belästigt noch gefährdet wird. Insbesondere ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen (auch im Wald). Innerhalb von überbautem Gebiet sowie auf Strassen und Plätzen sind Hunde konsequent an der Leine zu führen.

Öffentlicher und fremder privater Grund darf durch Hunde nicht verunreinigt werden. Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Mit Vorteil sind dabei die vielerorts aufgestellten Robidogs zu verwenden.

Robidogsäcke vermeiden Krankheiten

Wer seinen Hund im Kulturland versäubern lässt oder die Robidogsäcke einfach verantwortungslos wegwirft, kann damit bei den Nutztieren schwerwiegende Krankheiten auslösen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass grundsätzlich jeder Tierhalter für Schäden haftbar ist, die seine Schützlinge verursachen.

Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vorschriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinderat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenannten Regeln vorbildlich beachten.