Verwaltungsgericht weist Beschwerden gegen Kirchenbeschlüsse ab

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Bern,

Beschwerden gegen zwei Beschlüsse des Parlaments der Evangelisch-Reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern wurden abgewiesen.

Kirchenbank
Eine Kirchenbank in einer Kirche. (Symbolbild) - keystone

Nach dem Regierungsstatthalteramt hat nun auch das Verwaltungsgericht Beschwerden gegen zwei Beschlüsse des Parlaments der Evangelisch-Reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern abgewiesen. Die Beschwerden betrafen ein Bauprojekt und einen Leistungsvertrag.

Der 42-köpfige Grosse Kirchenrat hatte dem Kredit für den Umbau und die Sanierung der Markuskirche Ende November 2023 zugestimmt. Ebenso sagte er ja zur Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Stadtkloster in der Friedenskirche.

Klagen vollumfänglich abgewiesen

Die Beschwerden wurden nach Angaben der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde vom Donnerstag vollumfänglich abgewiesen und der Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Der Kleine Kirchenrat, die Exekutive, nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts laut Mitteilung «mit Erleichterung» zur Kenntnis.

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