Urteil zu Bücherstreit zu Buch von Spies-Hegglin

Michèle Binswanger hat den Berufungs-Prozess vor dem Obergericht gewonnen. Die Journalistin darf nun doch ein Buch über Jolanda Spiess-Hegglin veröffentlichen.

Journalistin Binswanger (l) und Spiess-Hegglin (r). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufung von Michèle Binswanger wurde vor dem Zuger Obergericht gutgeheissen.
  • Nun darf die Journalistin also doch ein Buch über Jolanda Spiess-Hegglin veröffentlichen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Spiess-Hegglin will es vors Bundesgericht ziehen.

Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger schrieb ein Buch über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier 2014. Dieses darf sie nun dcoh veröffentlichen. Das Zuger Obergericht hat die Berufung gutgeheissen und die erstinstanzlich angeordneten Verbote aufgehoben.

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Das Urteil des Zuger Obergericht ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht am Montag in einer Medienmitteilung schreibt. Den Parteien steht noch die Beschwerde an das Bundesgericht offen.