Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich dagegen, dass in verletzender Weise über sie geschrieben wird. Eine Journalistin darf nun nicht über Spiess-Hegglin schreiben.
Jolanda Spiess-Hegglin.
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin kämpft gegen Hass und Hetze im Internet. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Michèle Binswanger darf nicht über die Ereignisse der Landammannfeier 2014 schreiben.
  • Jolanda Spiess-Hegglin will sich damit gegen persönlichkeitsverletzende Texte wehren.
  • Binswanger droht beim Verstoss gegen die Verfügung 10'000 Franken Busse.

Das Kantonsgericht Zug hat der Zürcher Autorin und «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger untersagt, über die Zuger Landammannfeier von 2014 zu schreiben. Es hat damit ein Begehren der Zuger Ex-Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gutgeheissen.

Jolanda Spiess-Hegglin will mit der vorsorglichen Massnahme verhindern, dass Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe. Das schrieb sie am Dienstag in ihrem Blog. Anlass sei gewesen, dass Binswanger, die bereits verletzend über sie geschrieben habe, zur Landammannfeier recherchiere.

Kantonsgericht Zug
Das Gebäude des Kantonsgericht Zug. Das Kantonsgericht kam dem Begehren von Jolanda Spiess-Hegglin nach. - Keystone

Das Zuger Kantonsgericht kam dem Begehren von Spiess-Hegglin nach, wie dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, hervorgeht. Demnach wird Binswanger superprovisorisch verboten, eine Veröffentlichung zu publizieren, in der es um die ungeklärten Vorkommnisse an der Landammannfeier geht. Hält sich Binswanger nicht an das Verbot, droht ihr eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Was genau an der Landammannfeier 2014, an der Spiess-Hegglin als Kantonsrätin teilgenommen hat, passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs aber zu einer Medienaffäre aus. Spiess-Hegglin wehrt sich seither gegen mediale Vorverurteilungen, deren Opfer sie damals geworden sei.

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