Ukraine Krieg: Kanton Aargau hat Platz für 400 Flüchtlinge
Im Kanton Aargau stehen derzeit 400 Plätze in kantonalen Asylzentren für Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg frei.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch der Kanton Aargau bereitet sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen vor.
- Derzeit gebe es in kantonalen Unterkünften Platz für 400 Menschen.
Die Aargauer Kantonsbehörden bereiten sich auf die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vor. Es stehen vorerst 400 Plätze in kantonalen Unterkünften zur Verfügung. Der Bund wird gemäss Regierungsrat die Zuweisung der vor dem Ukraine-Krieg geflüchteten Menschen vornehmen.
Der Kanton sei bereit, die verfügbaren Kapazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Dies teilte die Staatskanzlei Aargau am Dienstag mit.

Der Regierungsrat habe die Situation rund um die Ukraine besprochen und zeige sich betroffen vom Schicksal der ukrainischen Bevölkerung. Als Nothilfe zugunsten der leidenden Bevölkerung sprach der Regierungsrat 200'000 Franken aus dem Swisslos-Fonds.
Kanton in Kontakt mit Bundesbehörde
Wie sich die Fluchtbewegungen aus dem Ukraine-Krieg auf den Aargau auswirke, lasse sich heute jedoch noch nicht konkret abschätzen, hiess es. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) stehe mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Kontakt und werde die notwendigen Massnahmen ergreifen.
Konkret plant der KSD, die verfügbaren Plätze in den kantonalen Asylunterkünften für geflüchtete Menschen zur Verfügung zu stellen. Als Grössenordnung nennt der Kanton 400 Plätze. Der KSD werde weitere Optionen für eine Unterbringung prüfen, hiess es.
Es würden die bei der letzten Flüchtlingskrise geschaffenen und nach wie vor bestehenden kantonalen Gremien genutzt, um die gemeinsame Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mit den Gemeinden anzugehen. Erste Sitzungen seien organisiert.
Solidarität spürbar
Die Solidarität der Aargauerinnen und Aargauer mit der ukrainischen Bevölkerung sei spürbar, hält der Regierungsrat fest. Bereits seien erste Anfragen und Angebote eingegangen. Die Rahmenbedingungen für private Angebote würden derzeit geprüft.
Im Zusammenhang mit einer privaten Unterbringung hält das SEM fest, dass von Bundesrecht wegen eine Privatperson ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen könne, sofern die Unterbringung kostenlos sei. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt werde, müsse die Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden.

Ukrainische Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage visumsfrei im Schengen-Raum aufhalten. Die Kantone sollen gemäss SEM bei Bedarf pragmatische Lösungen finden, um den Aufenthalt von Ukrainerinnen und Ukrainern, die sich vorübergehend bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten oder deren bestehende Aufenthaltsbewilligung abläuft, möglichst unbürokratisch zu verlängern. Sie können in der Schweiz auch ein Asylgesuch zu stellen.