Überwachung: Nachrichtendienst macht von neuen Massnahmen Gebrauch

Der Nachrichtendienst des Bundes hat von September bis Ende 2017 rund 40 Mal die neuen Überwachungsmassnahmen angewandt. Dabei kann der Dienst Handy- und Internetkommunikation überwachen, Wanzen oder GPS-Tracker einsetzen oder Computer hacken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit September 2017 hat der Nachrichtendienst des Bundes weitergehende Befugnisse zur Überwachung.
  • In den ersten vier Monaten machte er bereits 40 Mal von diesen genehmigungspflichtigen Massnahmen Gebrauch.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat seit September 2017 neue Möglichkeiten zur Beschaffung von Informationen. Diese hat er bereits rege genutzt: Gemäss einem Bericht führte er bis Ende Jahr 40 genehmigungspflichtige Massnahmen durch.

Dabei kann es sich um die Überwachung von Handys, den Einsatz von Ortungsgeräten oder Wanzen, das Hacken von Computern oder das Durchsuchen von Räumen handeln. Welche Massnahmen der Nachrichtendienst konkret durchführte, gab er nicht bekannt. Auch die Anzahl und die Identität der Zielpersonen bleibt geheim.

Überwachung der Internetkommunikation

Die Überwachungsmassnahmen wurden im Rahmen von vier Operationen durchgeführt. Zwei davon betrafen Terrorismus, zwei verbotenen Nachrichtendienst. Neu kann der Nachrichtendienst auch Kabelaufklärung betreiben. Dabei werden Daten aus der Internetkommunikation ausgewertet.

Von dieser Möglichkeit hat er bis Ende Jahr keinen Gebrauch gemacht. Die technischen Fähigkeiten befänden sich noch im Aufbau, heisst es in dem am Montag veröffentlichten Bericht.

Der neue NDB-Chef Jean-Philippe Gaudin. - keystone