Haft

Kran-Besetzer von Oerlikon ZH nun in Haft

Über 12 Stunden lang hielt der Kran-Besetzer von Zürich-Oerlikon die Einsatzkräfte in Atem. Über seine Motive ist weiterhin nichts bekannt.

Kran Mann Zürich Oerlikon
Der Mann harrte etwa 12 Stunden lang auf einem Kran in Zürich-Oerlikon aus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kran-Besetzer von Zürich-Oerlikon handelt es sich um einen 34-jährigen Portugiesen.
  • Er wurde am Mittwoch aus ärztlicher Obhut entlassen und festgenommen.
  • Derzeit wird er von der Polizei befragt.

Am Montagabend steigt ein Mann in Zürich-Oerlikon auf einen Baukran. Oben auf dem Kran legt er tatsächlich ein Feuer und wirft Werkzeug in die Tiefe. Dabei wird eine Feuerwehrfrau verletzt.

Der ganze Verkehr fällt am Dienstag wegen der Kran-Aktion für mehrere Stunden aus.

Erst nach knapp zwölf Stunden lässt sich der Unbekannte von der Polizei gegen Mittag nach unten begleiten. Aufatmen bei den ausgerückten Einsatzkräften – und den vielen Schaulustigen vor Ort.

Welches Motiv hinter der Besetzung des Baukrans steckt, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin unklar. Die Stadtpolizei Zürich informiert gegenüber Nau.ch lediglich über das Alter und die Herkunft des Mannes: Beim Kranbesetzer handelt sich um einen 34-jährigen Portugiesen.

Kranbesetzer befindet sich mittlerweile in Haft

Er befand sich bis heute Mittwoch in ärztlicher Obhut. Mittlerweile wurde er entlassen und festgenommen. Dies bestätigt ein Sprecher der Stadtpolizei Zürich auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Nun wird er polizeilich befragt. Wie es danach weitergeht, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Haben Sie die Kran-Besetzung von Oerlikon auch mitverfolgt?

Was droht dem Mann? Strafrechtsanwalt David Gibor erklärte gegenüber «20 Minuten», dass beim Kran-Kletterer diverse Straftatbestände in Betracht kämen. Das Feuer könne als Brandstiftung geahndet werden, der Werkzeug-Wurf als Körperverletzung. Und auch der gestörte Zug-Verkehr könne ein Nachspiel haben.

Eine allfällige psychische Störung des Portugiesen ist jedoch ausschlaggebend, um das Strafmass zu ermitteln. Sei dies der Fall, «könnte dies dazu führen, dass der Mann nicht oder nur in geringem Masse bestraft wird».

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