Neben Zertifikatspflicht gilt auch Maskentragpflicht im Bundeshaus

Im Bundeshaus werden die Corona-Schutzmassnahmen wieder verschärft. Neu gilt neben der Zertifikatspflicht auch wieder Maskenpflicht.

Im Bundeshaus gilt während der kommenden Wintersession erneut eine generelle Maskentragpflicht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bundeshaus gelten ab Montag wieder schärfere Corona-Massnahmen.
  • Für Räte und Besucher gilt wieder Maskenpflicht.
  • Die Verwaltung empfiehlt zudem regelmässiges Testen, auch für Geimpfte und Genesene.

Schärfere Corona-Regeln im Bundeshaus: Die Teilnehmenden und Besuchenden der am kommenden Montag beginnenden Wintersession der eidgenössischen Räte müssen eine Maske tragen. Daneben gilt eine Covid-Zertifikatspflicht.

Die Verwaltungsdelegation der Räte hat am Freitag «angesichts der stark zunehmenden Neuinfektionen» die Covid-Schutzmassnahmen für die Wintersession verschärft, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Zudem empfiehlt sie den Sessionsteilnehmenden, sich regelmässig testen zu lassen - auch geimpften und genesenen Personen.

Entscheid im Einklang mit Berner Beschlüssen

Mit den neuen Massnahmen trägt die Verwaltungsdelegation auch dem Entscheid des Kantons Bern Rechnung, der die Maskentrag- und Zertifikatspflicht ebenfalls am Freitag deutlich verschärft hat. Die Maske kann ab nächster Woche im Bundeshaus nur für Wortmeldungen an Rats- oder Kommissionssitzungen sowie während des Konsumierens in den Gastronomiebetrieben abgelegt werden.

Pierre Alain Schnegg hat für den Kanton Bern wieder strengere Massnahmen verhängt. Das gilt auch fürs Bundeshaus. - Keystone

Die Verwaltungsdelegation wird nach eigenen Angaben im Verlaufe der nächsten Woche eine erneute Lagebeurteilung vornehmen. «Je nach Entwicklung behält sie es sich vor, neue Massnahmen zu entscheiden.»