Nationalratskommission will Aufgaben des ETH-Rats beschränken

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats will das ETH-Gesetz revidieren. Sie möchte die Aufgaben des ETH-Rats beschränken.

Eine Nationalratskommission will die Aufgaben des ETH-Rats beschränken. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission beantragt, dass befristete Stellen verlängert werden können.
  • Weiter dürfen Videoaufzeichnungen nicht für die Schulung weiterverwendet werden dürfen.
  • Die beiden ETH und Forschungsanstalten sollen ein Beschwerderecht erhalten.

Mit der Revision des ETH-Gesetzes will der Bundesrat die Aufsichtskompetenz des ETH-Rats klarer regeln und Empfehlungen der Finanzkontrolle umsetzen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) will die Rolle des ETH-Rats enger fassen.

Grundsätzlich begrüsst die WBK die Vorlage, sie hat aber verschiedene Änderungsanträge beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Zwei davon betreffen die Stellung des ETH-Rats. Die Revision sieht vor, dass er die Aufsicht über den ETH-Bereich übernimmt.

Die Nationalratskommission beantragt jedoch einstimmig, dass der Rat die beiden ETH und Forschungsanstalten jeweils anhören soll. Und zwar bevor er ihnen Empfehlungen abgibt, in begründeten Fällen Aufträge erteilt und allenfalls Massnahmen ergreift. Mit 20 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission weiter: den beiden ETH und den Forschungsanstalten ein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rats zu geben.

Umstrittene Videoüberwachung

Darüber hinaus werden mit dem geänderten ETH-Gesetz die notwendigen rechtlichen Grundlagen für verschiedene Tätigkeitsfelder des ETH-Bereichs geschaffen. So etwa für den Verkauf von erzeugter oder gekaufter überschüssiger Energie, den Sicherheitsdienst und die Videoüberwachung. Aber auch für das Rentenalter der Professorinnen und Professoren.

Videoaufzeichnungen dürfen nicht für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterverwendet werden. (Symbolbild) - keystone

Die Kommission beantragt, dass befristete Stellen für Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte verlängert werden können. Und zwar bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Adoption oder anderen wichtigen Gründe auf Antrag .

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, dass Videoaufzeichnungen nicht für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterverwendet werden dürfen. Auch nicht in anonymisierter Form. Eine Minderheit verlangt, dass Räume, die für Treffen und Sitzungen genutzt werden, nicht mit einer Videoüberwachung ausgestattet werden dürfen. Gleiches gilt für das Innere von Büros, Sitzungszimmern, Hörsälen und Seminarräumen.

Diskussion über Wahlverfahren

Der Nationalrat wird in der Sommersession über zahlreiche weitere Anträge abstimmen. So verlangt eine Kommissionsminderheit, dass nicht der ETH-Rat, sondern der Bundesrat die sieben Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählt.