Kanton Solothurn: Testpflicht für Heim-Mitarbeiter
Der Kanton Solothurn verschärft die Schutzmassnahmen in Alters- und Pflegeheimen. Trotz Impfung müssen sich Mitarbeitende zweimal wöchentlich testen lassen.

Das Wichtigste in Kürze
- In Alters- und Pflegeheimen im Kanton Solothurn gilt neu eine Testpflicht.
- Testen müssen sich auch alle bereits geimpften Heim-Mitarbeitenden.
- Die Kosten werden vom Kanton übernommen.
Ab dem 1. Dezember müssen sich Mitarbeitende von Solothurner Heimen und Spitex-Organisationen wöchentlich zwei Mal auf Covid-19 testen lassen. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher von Heimen ein Covid-Zertifikat vorweisen.
In Innenräumen der Heime gilt überdies Maskenpflicht. Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage verstärke der Kanton Solothurn die Schutzmassnahmen in Alters- und Pflegeheimen. Zudem in Heimen für Menschen mit einer Behinderung und Spitex-Organisationen, teilte die Regierung am Mittwoch mit.
Kosten von Kanton übernommen
Testen müssen sich auch alle bereits geimpften Heim-Mitarbeitenden, wie die Solothurner Staatskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» präzisierte. Von der neuen Testpflicht ausgenommen sind einzig Covid-Genesene und Mitarbeitende, die eine dritte Impfung (Booster-Impfung) mit dem Covid-Zertifikat belegen können. Die Kosten für die Tests in Heimen übernimmt der Kanton.

«Mitarbeitende, die die Testpflicht verweigern, müssen damit rechnen, dass ihr Arbeitgeber ordentliche personalrechtliche Massnahmen wie Ermahnungen oder Verweise ausspricht.» Dies ergänzt das Solothurner Gesundheitsamt.
Mobile Impfteams sollen alle Bewohner und Bewohnerinnen der 62 Solothurner Alters- und Pflegeheime mit einer Booster-Impfung bedienen. Dies soll gemäss Mitteilung innerhalb von knapp drei Wochen geschehen. Wer sofort eine Auffrischimpfung wünsche, erhalte diese bis Ende dieser Woche, hiess es weiter.