Erstes Freihandelsabkommen mit fakultativem Referendum an der Urne

Keystone-SDA
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Bern,

Die Stimmberechtigten entscheiden am 7. März zum ersten Mal an der Urne über ein Freihandelsabkommen, nachdem Unterschriften für ein Referendum gesammelt worden sind. Letztmals zu einem Freihandelsabkommen äusserten sie sich 1972. Damals ging es um ein Handelsabkommen mit der EU-Vorläuferin EWG.

Urne
Eine Person gibt in der Stadt Zürich seine Stimme ab. (Symbolbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Abstimmung vor mittlerweile 49 Jahren erfolgte allerdings im Rahmen eines obligatorischen Referendums.

Dass heute fakultative Referenden gegen Freihandelsabkommen möglich sind, ist einer Verfassungsänderung Anfang der Nullerjahre geschuldet.

2003 hiessen nämlich Volk und Stände die Ausdehnung des fakultativen Staatsvertragsreferendums gut. Diese Möglichkeit wurde nun beim Freihandelsabkommen mit Indonesien zum ersten Mal zum Sammeln von Unterschriften genutzt.

Gemäss der Verfassungsbestimmung von 2003 unterstehen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn für ihre Umsetzung Bundesgesetze erlassen werden müssen.

Die Frage des Referendums stellte sich im Parlament zum Beispiel beim Freihandelsabkommen mit China, das seit 1. Juli 2014 in Kraft ist. Im Nationalrat wurde seinerzeit heftig darüber gestritten, ob dieses Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollte oder nicht.

Die Mehrheit fand schliesslich wie auch der Bundesrat, eine Referendumsmöglichkeit sei nicht erforderlich und verzichtete auf den Passus. Gleich entschied später der Ständerat. Die Bedingungen gemäss Verfassungsartikel für das Referendum seien nicht erfüllt, lautete der Tenor.

2018 wollte der Bundesrat auf Anraten des Bundesamtes für Justiz die Praxis für «internationale Standardabkommen» - darunter Freihandelsabkommen - gesetzlich verankern, die sich ab 2003 entwickelt hatte. Demnach sollte der Bundesrat oder das Parlament abschliessend über Standardabkommen entscheiden können. Die Vorschläge fielen aber in der Vernehmlassung durch.

Der Bundesrat verzichtete deshalb im August 2019 auf die Gesetzesänderung. Doch kurz zuvor hatte er die Botschaft für das Abkommen mit Indonesien den Räten zugestellt. Er unterstellte das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum, weil der später verworfene Gesetzesentwurf zu jenem Zeitpunkt noch in Arbeit war.

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