Einzelgericht soll über fürsorgerische Unterbringungen entscheiden

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Bern,

Der Kanton Bern plant eine radikale Änderung in der Rechtsprechung bei fürsorgerischen Unterbringungen.

EU-Gericht
Ein Richter oder eine Richterin soll über Beschwerden gegen die ärztliche Anordnung von fürsorgerischen Unterbringungen urteilen. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Im Kanton Bern soll künftig nur noch ein Richter oder eine Richterin über Beschwerden gegen die ärztliche Anordnung von fürsorgerischen Unterbringungen urteilen. Bisher urteilte ein dreiköpfiges Gericht in solchen Fällen. Die grossrätliche Justizkommission unterstützt die Gesetzesänderung.

Die Kommission erhofft sich insbesondere eine Entlastung des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Laut Bundesrecht hat das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden. Diese muss vom Gericht unabhängig sein.

Eine Mehrheit der Justizkommission ist der Ansicht, dass ein einzelrichterliches Urteil, das auf einem Gutachten basiert, fachlich breit genug abgestützt ist.

Minderheit fordert Dreifach-Urteil

Eine Minderheit der Kommission möchte hingegen, dass in solchen Fällen weiterhin drei Personen urteilen. In diesen Fällen gehe es oft um besonders verletzliche Personen, die aufgrund ihrer möglichen psychischen Erkrankung besonderen Schutz verdienten.

Die Debatte über die einzelrichterliche Beurteilung ist Teil verschiedener Änderungen unter anderem des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung und des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Der Grosse Rat wird die Vorlage in seiner Sommersession beraten.

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Kommentare

User #1360 (nicht angemeldet)

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