Gericht

Busfahrer steht wegen rassistischer Beleidigung vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein deutscher Buschauffeur muss sich vor Gericht verantworten – ihm wird vorgeworfen, einen Fahrgast wegen dessen Hautfarbe rassistisch beleidigt zu haben.

Das Gericht in Vevey hat die Mörder einer Rentnerin zu Gefängnisstrafen von 18 und 20 Jahren verurteilt. Der Mann und die Tochter des Opfers hatten versucht, das Verbrechen wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. (Symbolbild)
Ein Busfahrer steht wegen rassistischer Beleidigung vor Zürcher Gericht. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Ein 56-jähriger Buschauffeur steht heute Dienstag in Zürich wegen einer rassistischen Beleidigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, einen Fahrgast wegen dessen Hautfarbe herabgewürdigt zu haben.

Die beiden Protagonisten stritten sich im Oktober 2023 schon während der Fahrt, wie es in der Anklageschrift heisst. Der Busfahrer meinte, der Passagier stehe in seinem Sichtbereich, dem «Sicherheitsbereich». Die Diskussion endete ohne Einigung.

Konfrontation eskaliert nach Aussteigen

Der Passagier verliess den Bus am Bahnhof Wipkingen, ging vor diesem über die Strasse und machte laut Anklage eine «Scheibenwischer-Geste». Daraufhin soll der Busfahrer bei geöffnetem Fenster den Ausruf «das passt zur Hautfarbe» gemacht haben.

Der dunkelhäutige Passagier sei dadurch als Mensch zweiter Klasse dargestellt und in seinen Gefühlen verletzt worden, heisst es in der Anklageschrift. Die Aussage hätten auch viele andere Personen gehört, sei der Bus doch zur Feierabendzeit unterwegs gewesen.

Die Staatsanwaltschaft verlangt vor dem Bezirksgericht Zürich eine Verurteilung wegen Diskriminierung oder Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse. Der Chauffeur soll mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken bestraft werden. Dafür soll eine zweijährige Probezeit gelten.

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Kommentare

User #6647 (nicht angemeldet)

Na sowas wie ist doch die CH-Behörde gefallen! Das muss sich ein Busfahrer nicht gefallen lassen sind wir froh das es die gibt.

Huldrych Ammann

MEIN Rechtsempfinden hat mit diesem Urteil ein grösseres Problem (100 Tagessätze!!). Aber hey: Umerziehen und umverteilen, ZH will es so.

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