Berufungsprozess gegen früheren IS-Anhänger gestartet
Dem heute 35-jährigen Winterthurer wird vorgeworfen, die Terrormiliz IS unterstützt und in der Schweiz Personen für diesen rekrutiert zu haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Strafkammer verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Monaten.
- Der Winterthurer (35) erhob Berufung gegen dieses Urteil.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Montagmorgen der Berufungsprozess gegen einen Winterthurer begonnen, der im November 2013 ins Kriegsgebiet in Syrien reiste. Dem heute 35-Jährigen wird vorgeworfen, die Terrormiliz IS unterstützt und in der Schweiz Personen für diesen rekrutiert zu haben.
Die Strafkammer verurteilte den Mann im September vergangenen Jahres zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Monaten. Der Winterthurer erhob Berufung gegen dieses Urteil und die Bundesanwaltschaft (BA) Anschlussberufung.
Die Berufungskammer befragte zu Beginn einen Mitarbeiter des Dienstes Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich, der für die Betreuung des 35-Jährigen zuständig ist. Die Begleitung und die damit verbundenen regelmässigen Kontakte sind Teil einer Massnahme.
Betreuer zeichnete positive Entwicklung
Der Betreuer zeichnete eine positive Entwicklung des Winterthurers. Er äusserte sich jedoch enttäuscht darüber, dass unterdessen wieder zwei Verfahren gegen den Angeklagten hängig sind. Es geht dabei um mutmasslich unrechtmässig bezogene Sozialhilfe und eine Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Anabolika.
Der 35-Jährige bezeichnete sich als früheren Sympathisanten des IS. Dies bereue er zutiefst, sagte er. Nun wolle er ein neues Leben aufbauen. Derzeit arbeitet der Angeklagte aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ärztlich attestiert wurde, nicht. (Fall CA-2021.9)