Regierung gegen generelles Verhüllungsverbot
Die Bündner Regierung ist gegen ein generelles Verhüllungsverbot - aber für eine Regelung, wonach das Gesicht vor bestimmten Behörden gezeigt werden muss.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Deshalb unterstützt die Kantonsregierung den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» (Burka-Initiative). Sie begrüsse die Vorlage, weil der Bundesrat dadurch gezielte Massnahmen anstelle eines generellen Verhüllungsverbots einführen wolle, teilte die Bündner Exekutive am Montag mit.
Die Verpflichtung zur kurzfristigen Gesichtsenthüllung stellt aus der Sicht der Kantonsregierung eine notwendige Massnahme dar, um die Erfüllung staatlicher Aufgaben sicherzustellen. Konkret sollen Personen ihr Gesicht Vertreterinnen und Vertretern von Behörden zeigen müssen, die von Bundesrechts wegen verpflichtet sind, eine Person visuell zu identifizieren. In machen Bereichen ist das heute schon vorgeschrieben, in anderen nicht.