Die Gemeinden des Kantons Appenzelle Ausserrhoden sowie der Kanton gehen eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Pro Senectute ein.
Pro Senectute
Das Logo der Stiftung Pro Senectute. - Keystone

Die Ausserrhoder Gemeinden und der Kanton haben je eine Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden abgeschlossen. Künftig bezahlen die Gemeinden jährlich 4 und der Kanton 1,60 Franken pro Einwohnerin respektive Einwohner an Pro Senectute.

Hintergrund bildet die Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Infolgedessen fehlten Pro Senectute Appenzell Ausserrhoden jährlich rund 300'000 Franken. Dank der Pro-Kopf-Beiträge kann die Organisation ihre Leistungen in den Gemeinden weiter erbringen.

Pro Senectute leistet seit vielen Jahren bedarfsgerechte Altersarbeit in den Bereichen Sozialberatung und Information, Hilfe und Betreuung zu Hause, soziale Teilhabe und bietet diverse weitere Dienstleistungen an. Sie nimmt diese Aufgaben je nach Bereich zu einem grossen Teil mit ehrenamtlichen, zu einem kleineren Teil mit angestellten Mitarbeitenden wahr.

Dabei profitiert Pro Senectute von besseren Rahmenbedingungen, als wenn diese Aufgaben gestützt auf das Sozialhilfegesetz durch die Gemeinden erbracht werden müssten. Die Aufgaben können am wirtschaftlichsten erbracht werden, wenn die heutige Lösung weitergeführt und durch den Kanton und die Gemeinden unterstützt wird.

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