Exzessive, illegale Graureiherabschüsse
Das Wichtigste in Kürze
- Vogelschützer empfehlen, dass vorderhand keine Graureiher Beobachtungen in Graubünden auf ornitho.ch gemeldet werden.
- Amt für Jagd und Fischerei Graubünden negiert auch noch im Jahr 2016 Bundesgerichtsurteil.
Ein Leserartikel
Weil der Kanton Bern bis 2014 immer wieder eine hohe Anzahl Spezialabschüsse beim geschützten Graureiher bewilligte, hatte der Verband Schweizerischer Vogelschutz (VSV) eine Beschwerde gegen die Praxis des Kantons Bern eingereicht und erhielt im Frühjahr 2015 vor Bundesgericht recht.
Während die meisten Kantone gar keine Spezialabschüsse in den letzten Jahren verfügten, wurden in Graubünden von 2013 bis 2016 einhundert Graureiher getötet. Nach dem Empfinden vieler Ornithologen nimmt der Bestand der Vogelwelt bei den meisten Arten laufend ab. Aber das Amt für Jagd und Fischerei in Graubünden weiss nichts Besseres zu tun, als auch noch die geschützten Graureiher aus der Landschaft zu schiessen. Ein völlig unhaltbarer Zustand, der mit nichts einigermassen vernünftig begründet werden kann.
Vorgaben für Spezialabschuss
Die Kantone müssen seither eine Verfügung ausstellen, wenn sie einen geschützten Vogel abschiessen wollen. Gibt es Hinweise, dass ein Abschuss rechtswidrig wäre, muss ein Naturschutzverband wie z. B. der Bündner Vogelschutz (BVS) gegen die Verfügung Einsprache erheben können. Dabei werden die Vorgaben vom Bundesgericht für einen Spezialabschuss eng gefasst: Es reicht nicht, wenn ein Reiher regelmässig eine Fischzucht aufsucht: da müssen bauliche Massnahmen umgesetzt werden (z. B. das Spannen von Drähten über den Becken). Und ein Graureiher, der an einem fischarmen Gewässer steht, wird vom Bundesgericht auch nicht zum Spezialabschuss freigegeben. Für Schwall- Sunk Betrieb, Einleitung von Pestiziden und Insektiziden durch die Landwirtschaft in die Gewässer und der daraus folgenden Fischarmut, kann schlecht ein Vogel verantwortlich gemacht werden.
Zoff mit dem Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Obwohl also seit dem April 2015 ein Bundesgerichtsurteil vorliegt, das festlegt, dass ornithologische Verbände wie der BVS gegen Abschüsse von geschützten Vögel eine Einsprachemöglichkeit erhalten müssen, negierte das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden auch noch im Jahr 2016 dieses Bundesgerichtsurteil und liess alleine 2016 weitere 49 Graureiher im Kanton abschiessen (schweizweit waren es insgesamt 51 Graureiherabschüsse.). Und das wohlbemerkt, ohne dass der Bündner Vogelschutz eine Verfügung zugestellt bekommen hätte!
Zur Zeit wird nun über das weitere Vorgehen mit dem Verband Schweizerischer Vogelschutz beraten und weitere Informationen werden folgen. Die Meldeplattform ornitho.ch, die von der Schweizerischen Vogelwarte betrieben wird, hat eine breite Trägerschaft, darunter auch das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden. Damit sind auch versteckte Meldungen vom Amt einsehbar. Die Vogelschützer möchten daher, dass vorderhand keine Graureiher Beobachtungen in Graubünden auf ornitho.ch mehr gemeldet werden. Dies als Vorsichtsmassnahme, weil sonst die Möglichkeit besteht, dass weitere Abschüsse anhand der Meldungen durchgeführt werden. Dies so lange, bis die Situation in Graubünden der schweizerischen Rechtslage entspricht.
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