Der Internationale Sportgerichtshof stellt sich auf die Seite des Skiweltverbandes: Stefan Luitz' Disqualifikation in Beaver Creek (USA) bleibt bestehen.
Stefan Luitz
Der Skiweltverband hatte Stefan Luitz den Sieg im Riesenslalom in Beaver Creek (USA) aberkannt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stefan Luitz wandte sich wegen einer Disqualifikation an den CAS.
  • Dieser stellt sich nun aber an die Seite des Skiweltverbandes.

Stefan Luitz hat im Gerangel um die Strafe für seinen Verstoss gegen das Anti-Doping-Reglement des Skiweltverbands eine juristische Niederlage kassiert. Wie seine Anwältin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag bestätigte, folgte der Internationale Sportgerichtshof CAS dem Antrag auf einstweilige Aussetzung der Disqualifikation vom Rennen in Beaver Creek nicht.

Luitz rutscht bereits beim Riesenslalom in Adelboden am Samstag in der Startliste zurück. Statt in den Top sieben ist er nur noch in den Top 15. Der Fall soll dennoch zur grundsätzlichen Klärung vor das CAS gebracht werden, hiess es in einer Mitteilung. Luitz wurde dort mit den Worten zitiert: «Es geht ja nicht nur um meine 100 Punkte, sondern darum, dass Klarheit im System herrschen muss.»

Luitz hatte bei seinem ersten Sieg im Weltcup vor einem Monat an der Strecke zwischen den Durchgängen Sauerstoff über eine Maske eingeatmet und damit eine FIS-Regel gebrochen.

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