Drei Jahre Sperre für Eiskunstläufer! Van Berkel: «Nicht genug»
Ein Eiskunstläufer wird wegen sexueller Übergriffe auf eine minderjährige Athletin drei Jahre gesperrt. Eiskunstlauf-Ikone Sarah van Berkel ist das zu wenig.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Eiskunstläufer wird vom Schweizer Sportgericht für drei Jahre gesperrt.
- Der Mann hat eine minderjährige Athletin über Jahre sexuell belästigt und psychisch misshandelt.
- Eiskunstlauf-Ikone Sarah van Berkel kritisiert das Urteil für seine Milde.
Das Schweizer Sportgericht hat einen Eiskunstläufer mit einer dreijährigen Sperre belegt. Der Grund: Mehrfache Verletzungen der sexuellen und psychischen Integrität einer minderjährigen Athletin. Zusätzlich muss er ein Verhaltenscoaching absolvieren und Verfahrenskosten von 5000 Franken tragen.
Die Schweizer Eiskunstlauf-Ikone Sarah van Berkel äusserte sich auf Instagram zu dem Fall. «Drei Jahre sind nicht genug. Solche Menschen wollen wir nicht in unserem Sport – und auch sonst nirgendwo», schrieb die Europameisterin von 2011.

Weiter erklärte die Zürcherin: «Mein Mitgefühl für das Opfer – und Hut ab für den Mut, auszusagen und sich zu wehren. Für sich selber und alle anderen!» Sie sei «extrem betroffen, aber leider nicht extrem überrascht».

Mehrere Übergriffe zwischen 2022 und 2024
Im September 2024 hatte eine Meldung bei der Ethikmeldestelle den Fall ins Rollen gebracht: Eine minderjährige Eiskunstläuferin sei von ihrem Eistanzpartner sexuell belästigt und anderen Übergriffen ausgesetzt worden. Swiss Sport Integrity leitete daraufhin eine Untersuchung ein..
Laut Sportgericht beging der Eistanzpartner der Minderjährigen zwischen Dezember 2022 und Juli 2024 mehrere sexuelle Übergriffe. Er zeigte ihr pornografisches Material und erniedrigte sie vor anderen Personen. Die Aussagen der Betroffenen wurden vom Gericht als glaubhaft eingestuft.

Die Sperre verbietet dem Athleten, während dieser drei Jahre Paareislauf zu betreiben. Er darf zudem keine Minderjährigen trainieren oder betreuen. Das vorgeschriebene Verhaltenscoaching muss mindestens 20 Stunden umfassen.








