Südafrikanischer Verband prüft Einspruch im Fall Caster Semenya

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Köniz,

Am Mittwoch urteilte der CAS im Streit um Testosteron-Werte für Frauen gegen Caster Semenya. Nun überlegt der südafrikanische Verband einen Einspruch.

Hyperandrogenämie
Caster Semenya und der südafrikanische Verband überlegen einen Einspruch. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der südafrikanische Verband will gegen das Urteil des CAS Einspruch erheben.
  • Der CAS hatte den Testosteron-Grenzwerten der IAAF zugestimmt.

Der südafrikanische Leichtathletik-Verband prüft einen Einspruch gegen das CAS-Urteil im Fall von 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya. Man sei «völlig geschockt darüber, wieder CAS eine Diskriminierung gutheissen kann, ohne mit der Wimper zu zucken».

In dem Streitfall geht es um Testosteron-Grenzwerte für Frauen, konkret in Mitteldistanz-Bewerben. Ein Einspruch gegen den Entscheid muss innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne erfolgen.

Der CAS hatte am Mittwoch den Einspruch der 28-jährigen Südafrikanerin Semenya und des südafrikanischen Verbands abgelehnt. Damit tritt am 8. Mai eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes in Kraft, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden. Die Regelung gilt für Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter).

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