Die Staatsanwaltschaft Luzern hat mitgeteilt, dass sie gegen Bernhard Alpstaeg einen einseitigen Strafbefehl erlassen will.
Bernhard Alpstaeg
Bernhard Alpstaeg im März 2023. - keystone

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat am Donnerstag mitgeteilt, einen Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg erlassen zu wollen. Dies wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung.

Alpstaeg hält den Entscheid für falsch, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Er sei zuversichtlich, dass der Strafbefehl einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.

«Materiell und rechtlich gibt es für einen solchen Strafbefehl keinen Grund», wird Alpstaegs Sprecher Sacha Widgorovits in einer Medienmitteilung zitiert.

Einfluss auf das zivilrechtliche Verfahren, das vor Bezirksgericht hängig ist, habe der angekündigte Strafbefehl nicht. Dabei geht es um Alpstaegs Klage, die ihm jene 25 Prozent Aktien der FCL Holding A wieder zugesprochen werden, welche ihm der Verwaltungsrat Ende 2022 weggenommen hat.

Bei diesem Zivilverfahren gehe es nicht um die gleichen Aktien wie im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Die Staatsanwaltschaft habe sich mit Vorgängen rund um jene FCL-Aktien befasst, die Bernhard Alpstaeg 2015 gekauft hatte. Beim Bezirksgericht gehe es hingegen um Aktien, die Apstaeg im Februar 2021 neu gekauft hatte, weil die 2015 gekauften Aktien im Rahmen einer notwendigen Sanierung des verschuldeten FC Luzern vernichtet worden seien.

«Dieser Aktienkauf im Februar 2021 war damals unbestritten, und Bernhard Alpstaeg wurde von FCL-Präsident Stefan Wolf und Vizepräsident Josef Bieri ohne jegliche Einwände als Besitzer der Aktien ins Aktienbuch eingetragen», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Dies habe die beiden allerdings nicht daran gehindert, eineinhalb Jahre später Bernhard Alpstaeg den Besitz der Aktien wieder abzusprechen. Deshalb müsse sich jetzt das Bezirksgericht mit dieser versuchten Enteignung befassen.

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